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Einkommensgrenzen für Wohnbeihilfe erhöht

Nora Heindl, 19.01.2021 15:32

OÖ. Mit 1. Jänner 2021 wurde die Einkommensgrenze für die Wohnbeihilfe für Mehrpersonenhaushalte erhöht. „Damit wurden gravierende Verbesserungen für bestehende Wohnbeihilfenbezieher, als auch ein erweiterter Bezieherkreis geschaffen, vor allem für Ehepaare mit Mindestpension, Alleinerzieher sowie Familien mit Kindern“, betont Wohnbaureferent Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ). Kritik zur Novelle kommt von Seiten der SPÖ im Bezug auf die Beibehaltung der 7-Euro-Grenze.

Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (Foto: Land OÖ/Rüdiger Gimborn)
Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (Foto: Land OÖ/Rüdiger Gimborn)

Um die volle Wohnbeihilfe von 300 Euro pro Monat zu erhalten, lag die Einkommensgrenze etwa für eine alleinerziehende Mutter mit Kind zuvor bei netto 1.421 Euro. Mit 1. Jänner wurde die Obergrenze auf netto 1.693,60 Euro angehoben. Für einen 3-Personen-Haushalt wurde die Obergrenze für die Auszahlung der vollen Wohnbeihilfe von 1.653 auf 2.157,60 Euro angehoben, für einen 4-Personen-Haushalt von 1.943 auf 2.621 Euro und für einen 5-Personen-Haushalt von 2.523 auf 3.085,60 Euro.

Auch Ein-Personen-Haushalte profitieren von der Novelle. Hier wurden die Einkommensgrenzen (von 1.038,20 auf 1.073 Euro netto) an den Ausgleichszulagenrichtsatz angepasst, damit es zu keinem Realverlust bei der Wohnbeihilfe kommt.

„Diese Erhöhungen bedeuten für die Bezieher ein deutliches Plus an Wohnbeihilfe und es wird auch der Bezieherkreis erweitert. Hunderte der Betroffenen erhalten nunmehr bis zu 250 Euro mehr pro Monat. Dadurch helfen wir den hart arbeitenden Leistungsträgern in unserem Land, die mit einem niedrigen Einkommen ihr Auskommen finden müssen“, so Haimbuchner. Zu einer Mehrbelastung im Wohnbaubudget komme es dadurch nicht.

„Mein besonderer Appell gilt all jenen, die in der Vergangenheit wegen eines zu hohem Einkommens abgewiesen wurden sowie all jenen, deren Einkommenssituation sich verschlechtert hat und vor allem auch all jenen, die noch nie daran gedacht haben, um Wohnbeihilfe anzusuchen. Besuchen Sie unsere Homepage und erkundigen Sie sich über die neuen Einkommensgrenzen“, so der Wohnbaureferent.

„Anhebung der 7-Euro-Grenze würde zu Mietverteuerung führen“

Ein immer wieder diskutierter Punkt sei die sogenannte 7-Euro-Grenze am freien Markt und warum Haimbuchner diese nicht erhöhe. „Relevant für die Bewilligung der Wohnbeihilfe sind die Kosten für die Nettomiete ohne Betriebskosten inklusive Umsatzsteuer. Leider wird dies oft übersehen und die Bruttomiete, also die Miete inklusive Betriebskosten und Umsatzsteuer, mit der Nettomiete gleichgesetzt“, betont Haimbuchner. Eine Anhebung der angeführten Grenze würde in seinen Augen zu einer Mietverteuerung bei privaten Vermietungen führen.

Eine Erhebung der Statistik Austria würde zudem den eingeschlagenen Weg der Beibehaltung unterstreichen. „Die Zahlen für das Jahr 2019 zeigen deutlich, dass wir in Oberösterreich in der glücklichen Situation sind, noch weit von den 7 Euro Nettomiete pro Quadratmeter entfernt zu sein“, so Haimbuchner. So erhob die Statistik Austria für das Jahr 2019 eine durchschnittliche Nettomiete inklusive Umsatzsteuer von 5,60 Euro für Gesamtoberösterreich. Auch die Durchschnittsmieten in Linz Stadt beliefen sich auf 5,70 Euro. Die Zahlen für 2020 werden im Mai 2021 vorliegen und dann evaluiert.

Im Bereich der Gemeinnützigen Bauvereinigungen gilt die 7-Euro-Grenze übrigens nicht, weil die Mietpreise aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen sowieso reguliert und eingeschränkt sind.

Kritik an Beibehaltung der 7-Euro-Grenze

Kritik an der Beibehaltung der 7-Euro-Grenze kommt von SPÖ-Klubvorsitzendem Michael Lindner. Seit Haimbuchner das Wohnbauressort Ende 2009 übernommen hat, würden die Wohnbeihilfenzahlen von Jahr zu Jahr sinken, obwohl zeitgleich die Mieten stark steigen. „Tatsächlich ist es sogar schlimmer. Die Wohnbeihilfenzahlen sinken nicht trotz, sondern wegen steigender Mieten. Sobald die Miete inklusive Steuern über 7 Euro pro Quadratmeter steigt, kann für diese Wohnung keine Wohnbeihilfe mehr beantragt werden. Wohnungen unter 7 Euro Miete sind aber de facto nicht mehr zu finden – vor allem nicht im Zentralraum“, so Lindner.

Er appelliert daher an Haimbuchner diesen Kardinalfehler im Wohnbeihilfensystem spätestens bis zum Sommer zu reparieren, um das Problem nicht auch noch in die nächste Landtagsperiode zu verschleppen.

Hattmannsdorfer begrüßt Wohnbeihilfereform

„Wohnen ist zentrales Grundbedürfnis der Menschen. Umso wichtiger ist es, gerade in schwierigen Zeiten auf entsprechende Unterstützungen Bedacht zu nehmen und dabei schnell zu helfen!“, begrüßt hingegen OÖVP-Landesgeschäftsführer LAbg. Wolfgang Hattmannsdorfer die weiteren Reformschritte in der Wohnbeihilfe.


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