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Online Redaktion, 07.02.2021 10:36

OÖ. Das Land OÖ und die Arbeiterkammer OÖ wollen mit einem eigenen „OÖ-Corona-Härtefonds“ Arbeitnehmer und deren Familien unterstützen, die aufgrund der Corona-Krise ein geringeres Einkommen haben und sich in einer finanziell schwierigen Phase befinden - Tips hat berichtet. Ab Montag, 8. Februar sind nun Anträge möglich.

Symbolfoto (Foto: CorinnaL/Shutterstock.com)
Symbolfoto (Foto: CorinnaL/Shutterstock.com)

Fünf Millionen Euro haben Land OÖ (vier Millionen) und Arbeiterkammer OÖ (eine Million Euro) für den Härtefonds reserviert. Beschäftigte, die aufgrund der Corona-Krise arbeitslos wurden oder in Kurzarbeit waren, können sich bis zu 500 Euro pro Person einmalige Unterstützung aus dem Fonds holen.

Wer hat Anspruch?

Anspruchsberechtigt sind unselbständig Erwerbstätige, die vor Eintritt der Corona-bedingten Arbeitslosigkeit bzw. Kurzarbeit ihren Lebensunterhalt nahezu ausschließlich aus unselbständiger Erwerbstätigkeit bestritten haben und in den Monaten Dezember 2020 und Jänner 2021 aufgrund der Corona-Krise arbeitslos waren oder Lohnkürzungen durch Kurzarbeit erfahren haben.

Für den Vergleich der Einkommensreduktion ist der Lohnzettel des letzten vollen Monats vor Eintritt der Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit ausschlaggebend. Trat die Arbeitslosigkeit bereits mit Beginn der Covid-19-Pandemie im März 2020 ein, so wird der Lohnzettel aus dem Februar 2020 für den Vergleich der Einkommensreduktion herangezogen.

Wie viel wird gefördert?

Die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Pauschalbetrag pro Haushalt gewährt. Das monatliche Netto-Haushaltseinkommen für den genannten Zeitraum Dezember 2020 und Jänner 2021 darf bestimmte Einkommensobergrenzen nicht übersteigen. Die Verringerung des Netto-Haushalts-Einkommens muss mindestens den untenstehenden Prozentwerten entsprechen.

Mindestens 20 Prozent Einkommensreduzierung - Einkommensgrenzen:

  • Alleinstehende bis 1.300 Euro
  • zwei Personen bis 2.000 Euro
  • jede weitere volljährige erwerbstätige Person 1.000 Euro
  • jede weitere minderjährige Person 250 Euro

Höhe der Förderung bei mindestens 20 Prozent Einkommensreduzierung: (einmaliger Pauschalbetrag)

  • 1 Person im Haushalt: 300 Euro
  • 2 Personen im Haushalt: 400 Euro
  • 3 Personen und mehr: 500 Euro

Mindestens 30 Prozent Einkommensreduzierung - Einkommensgrenzen:

  • Alleinstehende bis 1.500 Euro
  • 2 Personen bis 2.400 Euro
  • jede weitere volljährige erwerbstätige Person 1.000 Euro
  • jede weitere minderjährige Person 250 Euro

Höhe der Förderung bei mindestens 30 Prozent Einkommensreduzierung: (einmaliger Pauschalbetrag)

  • 1 Person im Haushalt: 500 Euro
  • 2 Personen im Haushalt: 600 Euro
  • 3 Personen und mehr: 700 Euro

Weitere Fördervoraussetzungen

  • Hauptwohnsitz aller Personen im Haushalt seit spätestens 1. Februar 2020 in Oberösterreich.
  • Vorliegen einer Notlage aufgrund finanzieller Einbußen infolge von Lohnkürzungen durch Kurzarbeit bzw. Verlust des Arbeitsplatzes, kein Anspruch auf bestehende gesetzliche Hilfeleistungen (Sozialhilfe).
  • Weitere Förderungen und sonstige Zuwendungen für die genannte Zielgruppe seitens des Landes OÖ, des Bundes oder der Gemeinden werden bei der Beurteilung der Förderwürdigkeit nicht berücksichtigt.
  • Ebenso wenig Einkommen, welche nicht aus unselbständiger Erwerbstätigkeit stammen, auch das 13. und 14. Gehalt werden für den Vergleich nicht berücksichtigt.

Über die Gewährung entscheidet eine paritätisch mit je zwei Mitgliedern von Land OÖ und AK OÖ besetzte Kommission.

Antrag ab 8. Februar

Die Anträge können ab Montag, 8. Februar, bis 31. März 2021 beim Amt der Oö. Landesregierung elektronisch eingebracht werden. Personen, die keinen PC oder kein Smartphone besitzen, können den Antrag in der Arbeiterkammer-Zentrale in Linz oder in den Arbeiterkammer-Bezirksstellen in elektronischer Form einbringen.

Alle Infos und Anträge (ab 8. Februar) über das Land OÖ.


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