
OÖ. Bisher müssen die Ausbildungsstellen für Ärzte drohen durch die ärztliche Standesvertretung genehmigt werden. Durch eine Gesetzesnovellierung könnte sich das jedoch nun ändern. Die Ärztekammer für OÖ spricht sich strikt gegen die Änderung aus und fürchtet einen.
Derzeit werden Ansuchen für die Bewilligung von Ausbildungsstellen von der ärztlichen Standesvertretung begutachtet und bewilligt. Mit Einführung der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015), die mit 1. Juni 2015 in Kraft trat, wurden strengere Kriterien für die Bewilligung von Ausbildungsstellen wirksam: Neben der Berücksichtigung des so genannten Facharztschlüssels müssen auch die erforderlichen Leistungszahlen für eine Bewilligung entsprechend gegeben sein. Damit wurde die ärztliche Ausbildung an neue Qualitätskriterien gebunden, um weiterhin den hohen Ausbildungsstandard bei den angehenden Ärzten zu gewährleisten.
Bewertung durch Fach-Ausschuss
Wenngleich die formale Bewilligung einer Ausbildungsstelle in Form eines Bescheides durch die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) erfolgt, liegt die inhaltliche Prüfung der Ansuchen um neue Ausbildungsstellen bei der jeweiligen Landesärztekammer. „In der Ärztekammer für OÖ hat diese verantwortungsvolle Aufgabe der Ausschuss für ärztliche Ausbildung unter dem Vorsitz von Herrn Achim von Goedecke inne. In diesem Gremium sind niedergelassene Ärzte ebenso vertreten wie angestellte Ärzte. Diese repräsentieren die unterschiedlichsten Fachrichtungen“, schildert Peter Niedermoser, Präsident der Ärztekammer für OÖ. „Im Ausschuss für ärztliche Ausbildung werden alle notwendigen Kriterien und Voraussetzungen unter Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten geprüft und diskutiert. Danach übermittelt der Ausschuss eine Stellungnahme über das Ergebnis für jede beantragte Ausbildungsstelle an die ÖÄK. Die teils intensiven Diskussionen im Gremium zeigen, wie wichtig eine ärztliche Fachexpertise im Bewilligungsprozess ist, daher ist diese auch nicht wegzudenken“, ist Achim von Goedecke, Vorsitzender des Ausschusses für ärztliche Ausbildung, überzeugt.
Änderung durch Gesetzesnovelle
Das Ärztegesetz muss nun jedoch „repariert“ werden, weil der Verfassungsgerichtshofes (VfGH) das bisherige Bewilligungsverfahren als verfassungswidrig eingestuft hat. Diese Kompetenz würde aus Sicht der Entscheidung des VfGH beim Bund liegen und eine Übertragung an die Länderärztekammern sei nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Bundesländer möglich. Da es diese Zustimmung der Bundesländer nicht gibt, muss das Gesetz novelliert werden. Um die Kompetenz bei der Ärztekammer zu lassen, müssten somit alle Länder einer Übertragung dieser Kompetenz an die ÖÄK zustimmen, jedoch gibt es hier keinen Konsens. Der Gesetzgeber muss nun bezüglich Bewilligung der Ausbildungsstellen handeln, denn die Frist der Reparatur des Gesetzes läuft mit März 2021 aus.
Ärztekammer befürchtet Bewilligungen ohne Fokus auf Qualität
Zwar ist man bis jetzt in Oberösterreich gemeinsam um eine qualitativ hochwertige Ausbildung bemüht, jedoch drohe damit dennoch eine Bewilligung von Ausbildungsstellen, die sich womöglich nicht an der Qualität, sondern an regionalen Bedürfnissen orientiere. „Die Bewilligung von ärztlichen Ausbildungsstellen ohne die Expertise der Standesvertretung gefährdet massiv die Ausbildungsqualität und wird viele junge Kollegen dazu veranlassen, im benachbarten Ausland ärztlich tätig zu werden“, befürchtet Harald Mayer, Kurienobmann der angestellten Ärzte der Ärztekammer für OÖ.
Forderung klar: „Ausbildungsstellen-Bewilligung soll Ärztekammer-Sache bleiben“
Die Ärztekammer für OÖ fordert daher, dass die Bewilligung der Ausbildungsstellen weiterhin bei der ärztlichen Standesvertretung verbleibt, denn nur so könne die hohe medizinische Qualität gewährleistet werden und unser ausgezeichnetes Gesundheitssystem bestehen bleiben.