Mehr Schutz für schwangere Unternehmerinnen gefordert
OÖ. Schwangere Arbeitnehmerinnen in körpernahen Berufen können nun vorzeitig freigestellt werden. WKOÖ-Präsidentin Doris Hummer fordert auch für Unternehmerinnen einen vorzeitigen Mutterschutz.
Durch eine Änderung des Mutterschutzgesetzes können seit Anfang des Jahres schwangere Dienstnehmerinnen in körpernahen Berufen vorzeitig freigestellt werden – bei Fortzahlung des Entgeltes durch die ÖGK. Konkret bedeutet das, dass etwa unselbständig beschäftigte Frisörinnen, Fußpflegerinnen oder etwa Masseurinnen aus Gründen des Gesundheitsschutzes ab der 14. Schwangerschaftswoche bezahlt freigestellt werden können. „Völlig unverständlich ist aber, dass es für schwangere Unternehmerinnen in diesen Berufen keinen derartigen vorzeitigen Mutterschutz in Form einer bezahlten Freistellung gibt“, kritisiert WKOÖ-Präsidentin Doris Hummer.
Hummer: „Soziale Ungleichbehandlung stoppen“
„Diese soziale Ungleichbehandlung, für die es überhaupt keinen sachlichen Anhaltspunkt gibt, muss sofort beendet werden. Es darf beim Gesundheitsschutz schließlich keine Rolle spielen, ob jemand selbständig oder unselbständig tätig ist“, zeigt sich Hummer empört. Sie fordert den Gesetzgeber auf, diese Diskriminierung selbständiger Unternehmerinnen im so wichtigen Gesundheitsbereich sofort zu stoppen und unverzüglich gleiches Recht für alle zu schaffen. Denkbar wäre für Hummer etwa ein vorzeitiger Geldleistungsanspruch für betroffene Unternehmerinnen über die SVS.
Gleichstellung als Selbstverständlichkeit
Unterstützung erhält die WKOÖ-Präsidentin von Margit Angerlehner, OÖ-Chefin von Frau in der Wirtschaft: „Wer im gleichen Beruf arbeitet und exakt das gleiche gesundheitliche Problem hat, muss vom Gesetzgeber gleich behandelt werden!“ Eine sofortige Gleichstellung der betroffenen Unternehmerinnen mit ihren eigenen Mitarbeiterinnen ist ein Gebot der Stunde und sollte eine Selbstverständlichkeit sein.
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