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Wohnbeihilfe in OÖ: Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist da

Karin Seyringer, 10.06.2021 16:03

OÖ. Kein eindeutiges Ergebnis brachte das Urteil des Europäischen Gerichtshofs über die Wohnbeihilfe in Oberösterreich. Das Landesgericht Linz ist nun wieder am Zug. Konkret muss entschieden werden, ob die Wohnbeihilfe eine „Kernleistung“ ist.

Symbolfoto (Foto: liangchaochao/Shutterstock.com)
Symbolfoto (Foto: liangchaochao/Shutterstock.com)

Geklagt wurde von einem türkischen Staatsangehörigen, die Voraussetzung eines Nachweises von Deutschkenntnissen für die Wohnbeihilfe verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz - Tips hat berichtet.

2018 wurde in OÖ das Wohnbeihilfesystem reformiert, seit dem müssen Drittstaatsangehörige auch Deutschkenntnisse nachweisen, um Wohnbeihilfe zu erhalten.

In der Entscheidung am Donnerstag ließ der EuGH offen, ob es sich bei der Wohnbeihilfe um eine „Kernleistung“ im Sinne des Unionsrechts handelt oder nicht - anders als zuvor der Generalanwalt meinte. Wäre es eine „Kernleistung“, würde die Knüpfung der Wohnbeihilfe an einen Deutschnachweis gegen Artikel 21 der EU-Grundrechtecharta verstoßen. Sei es keine „Kernleistung“, sei die Grundrechtecharta nicht anwendbar. Der EuGH verweist hier an die Zuständigkeit des Landesgerichts zu entscheiden, ob die Wohnbeihilfe eine „Kernleistung“ ist.

Haimbuchner: „Geht auch um Anreiz für Integration“

Eine „erfreuliche EuGH-Entscheidung zum oberösterreichischen Modell der Wohnbeihilfe“ sieht Wohnbaureferent LH-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ). „Es geht hier auch um einen Anreiz zur Integration. Für mich war immer klar: Wer Leistungen vom Staat erhält, muss im Gegenzug auch schon etwas geleistet haben“, so Haimbuchner. Und weiter: „Nach der Rechtsansicht des führenden österreichischen Sozialrechtsprofessor Wolfgang Mazal stellt die Wohnbeihilfe keine soziale Kernleistung im unionsrechtlichen Sinne dar. Die Anknüpfung an Voraussetzungen ist also rechtens. Das Grundbedürfnis des Wohnens ist aus unserer Sicht durch die oberösterreichische Sozialhilfe ausreichend abgedeckt. Die Wohnbeihilfe geht darüber hinaus. Was noch wichtiger ist, ist die Tatsache, dass durch unsere Regelung ein weiterer Anreiz zur Integration geschaffen wurde. Ich hoffe, die inländischen Gerichte treffen eine überlegte Entscheidung in dieser Sache. Oberösterreich ist kein Selbstbedienungsladen, sondern in unserem Bundesland wird Leistung belohnt“, stellt Haimbuchner klar, dass er nicht von seiner Linie abweichen werde.

Hattmannsdorfer: „Bekennen uns klar zur Deutschpflicht“

„Die EuGH-Entscheidung ist dahingehend eine Bestätigung, dass die Verknüpfung von Voraussetzungen in Form von Deutschkenntnissen für den Bezug von Sozialleistungen wie der Wohnbeihilfe wie erwartet auch dem EU-Recht grundsätzlich nicht widerspricht“, so auch OÖVP-Landesgeschäftsführer Wolfgang Hattmannsdorfer. „Für uns ist klar, dass das Erlernen der deutschen Sprache eine zentrale Voraussetzung ist, um am Arbeitsmarkt fußfassen und sich selbst erhalten zu können. Daher bekennen wir uns eindeutig dazu, dass es eine Verpflichtung zum Erlernen der deutschen Sprache braucht.“

Etwaige weitere gerichtliche Erkenntnisse durch das nun zuständige Landesgericht – auch wenn sich durch das heutige EUGH-Urteil zum jetzigen Zeitpunkt kein Handlungsbedarf ergebe – „werden wir selbstverständlich respektieren und in der Umsetzung berücksichtigen“, so Hattmannsdorfer.

Grüne: Landesgericht Linz gefordert

Der Grüne Landesrat Stefan Kaineder sieht dies anders, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs sei eindeutig, eine Knüpfung der Wohnbeihilfe als Kernleistung an Deutschnachweisen verstoße gegen Artikel 21 der EU-Grundrechtecharta. „Jetzt ist das Landesgericht Linz gefordert zu entscheiden, ob die Wohnbeihilfe eine Kernleistung ist“, so Kaineder. „Ich habe großes Vertrauen in unsere Judikatur und bin überzeugt, dass auch das Landesgericht Linz hier dem Urteil des EuGH nachkommen wird und so die Basis für eine vernünftige oö. Wohnbeihilfe – fernab von Diskriminierung - gelegt werden kann. Vielfach sind die Betroffenen Systemerhalter, die seit Jahrzehnten im Land leben, arbeiten und Steuern zahlen und ihren Beitrag zur Gesellschaft geleistet haben. Und anstatt ihnen zumindest die gleiche Leistung zukommen zu lassen, wie allen anderen Bürgern hat sich die schwarzblaue Landesregierung entschieden, diskriminierende Maßnahmen zu setzen, die die Armutsgefährdung weiter verstärken.“

 

 


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