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"Arbeitgeber muss wissen, wer geimpft ist"

Online Redaktion, 16.06.2021 10:04

OÖ. „Gerade im Gesundheitsbereich ist es für den Arbeitgeber wichtig zu wissen, ob Mitarbeiter oder Bewerber geimpft sind“, betont Peter Niedermoser, Präsident der Ärztekammer für Oberösterreich. Und widerspricht damit der Aussage der Arbeiterkammer Oberösterreich, die die Meinung vertritt, dass gegenüber dem Arbeitgeber keine Auskunftspflicht über den Impfstatus besteht - Tips hat berichtet. Wobei es da auch innerhalb der Arbeiterkammer offenbar unterschiedliche Ansichten gäbe.

Peter Niedermoser, Präsident der Ärztekammer für OÖ (Foto: Ärztekammer OÖ)
Peter Niedermoser, Präsident der Ärztekammer für OÖ (Foto: Ärztekammer OÖ)

Unter gewissen Umständen – etwa wenn das Interesse des Arbeitgebers am Impfstatus tatsächlich höher wiegt als das Interesse des Arbeitnehmers an der Geheimhaltung der höchstpersönlichen Gesundheitsdaten – dürfe der Arbeitnehmer von Mitarbeitern bzw. Bewerbern den Impfstatus erfragen. Das wüssten auch Juristen der Arbeiterkammer. „Und genau das gilt natürlich in Gesundheitsberufen ganz besonders“, betont Niedermoser, der ergänzt: „Wer im Gesundheitsbereich – als Ärztin oder Arzt, aber auch im Pflegebereich – arbeitet oder arbeiten möchte, der sollte sich seiner Verantwortung bewusst sein und sich gegen Corona impfen lassen. Der Arbeitgeber hat gerade hier eine ganz besondere Fürsorgepflicht – gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern genauso wie auch für die Patientinnen und Patienten. Erwartungsgemäß ist die Durchimpfungsrate beim Gesundheitspersonal sehr hoch, weil man sich der Vorbildwirkung bewusst ist.“

Impfen sei Bürgerpflicht Auch wenn es keine generelle Impflicht gegen Corona gibt, so sieht es Niedermoser dennoch als „Bürgerpflicht, sich impfen zu lassen“ – das gelte auch für andere Berufszweige. „Wenn man direkten Kontakt mit Kunden hat und ihnen eventuell sogar näher kommt, dann sollte man sich selbst und auch die Kunden schützen“, sagt der Präsident der Ärztekammer für Oberösterreich. Übrigens: In Wiener Ordensspitälern gilt für Neueinstellungen bereits eine Corona-Impfpflicht.

Zudem macht Niedermoser klar, dass es im Herbst „nur dann kein böses Erwachen gibt, wenn sich so viele Menschen wie möglich so rasch wie möglich impfen lassen. Auch wenn derzeit die Infektionszahlen niedrig sind – wir haben im vergangenen Jahr erlebt, wie schnell es in die andere Richtung gehen kann.“ Auch betreffend der vielen Verschiebungen der zweiten Impftermine warnt er: „Nur wenn man beide Corona-Impfungen bekommen hat, ist der Schutz gegen Corona gegeben, vor allem auch gegen derzeit auftretende Mutationen.“


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