Einsicht in Wählerverzeichnis der Stadt noch bis Donnerstag möglich
LINZ. Bis Donnerstag, 29. Juli, können Bürger noch Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Landtags-, Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen am 26. September nehmen. Hauskundmachungen werden nicht mehr ausgehängt, informiert die Stadt.
Am 6. Juli war Stichtag für das Wählerverzeichnis. Das bedeutet, dass der Wohnort an diesem Tag entscheiden dafür ist, in welchem Wahllokal beziehungsweise Sprengel gewählt werden kann. Ein späterer Umzug ändert daran nichts mehr. Für das Wahlalter von 16 Jahren zählt hingegen erst der 26. September.
Wer sich bezüglich Wählerverzeichnis nicht sicher ist oder prüfen möchte, ob ein Wechsel des Wohnsitzes vor dem 6. Juli berücksichtigt wurde, hat noch bis Donnerstag, 29. Juli, die Möglichkeit, in die Abteilung Pass,- Melde - und Wahlservice des Neuen Rathauses im 1. Stock (Zimmer 1103) zu kommen. Die Einsichtnahme kann am Montag, 26. Juli, bis 18 Uhr, am Dienstag, 27. Juli sowie Mittwoch, 28. Juli jeweils von 7 bis 13.30 Uhr und am Donnerstag, 29. Juli, von 7 bis 12 Uhr sowie 13.30 bis 18 Uhr erfolgen.
Änderungen können beantragt werden
Bis einschließlich Donnerstag können während der Amtsstunden auch Berichtigungsanträge gestellt werden. Das ist etwa dann der Fall, wenn jemand mit aktivem Wahlrecht gar nicht im Wählerverzeichnis aufscheint.
Weitere Termine rund um die Landtags-, Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen sind der 10. August sowie der 22. beziehungsweise 24. September. Bis spätestens 10. August müssen Parteien ihre Wahllisten mit den Kandidaten vorlegen. Das betrifft derzeit vor allem neue Kleinparteien und Listen wie MFG und Bestes Oberösterreich, die noch Unterstützungserklärungen sammeln, um im Herbst antreten zu dürfen.
Wahlkarten bis 24. September holen
Den 22. und 24. September sollten sich vor allem diejenigen vormerken, die ihre Stimme mit Wahlkarte abgeben möchten. Diese können in Linz bis Mittwoch, 22. September mit dem städtischen Wahlkarten-Onlineprogramm bestellt werden. Bis Freitag, 24. Juli ist ein Antrag noch persönlich beim Neuen Rathaus (Donnerstag: 7 bis 18 Uhr, Freitag: 7 bis 12 Uhr) möglich.
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