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Sichtbarkeit erhöht die Sicherheit: Mit den Tipps der AUVA-Landesstelle Linz gut durch die dunkle Jahreszeit kommen

Tips Logo  Anzeige, 15.12.2021 08:45

LINZ. Dunkelheit, Regen, Nebel und schlechte Sicht erhöhen das Risiko im Straßenverkehr zu verunglücken. Das betrifft auch Kinder, die morgens bei schlechten Lichtverhältnissen zur Schule gehen oder rollen. Die Gefahr, von Kfz-Lenkern übersehen zu werden, vor allem dann, wenn sie dunkel und unauffällig gekleidet sind, ist groß. „Sehen und gesehen werden“ gilt daher als Grundregel für die Sicherheit im Straßenverkehr.

Sichtbarkeit erhöht die Sicherheit (Foto: Pixabay/TeeFarm)
Sichtbarkeit erhöht die Sicherheit (Foto: Pixabay/TeeFarm)

Tests und Messungen zeigen ganz eindeutig, wie gut man durch helle bzw. reflektierende Kleidung gesehen werden kann. Hier die Zahlen: Während eine dunkel gekleidete Person in der Finsternis oder bei schlechter Sicht im Abblendlicht von Autofahrern erst aus 20 bis 30 Metern erkennbar ist, lässt sich eine hell angezogene Person bereits auf eine Entfernung von 40 bis 50 Metern wahrnehmen. Tragen Fußgänger zusätzlich noch reflektierende Elemente an der Kleidung, können diese von Autofahrern bereits aus einer Entfernung von 130 bis 160 Metern gesehen werden. Mit dem Wissen, dass ein Fahrzeug, das mit 50 km/h unterwegs ist, ca. 30 Meter braucht, bis es zum Stillstand kommt, wird schnell klar: Sichtbarkeit erhöht die Sicherheit. 

„Sichtbarkeit im Straßenverkehr kann Leben retten. Deshalb unterstützen wir als AUVA-Landesstelle Linz unter anderem die Warnwesten-Aktion für Schulanfänger in ganz Oberösterreich. Diese Westen sollen auf dem Schulweg, bei jedem Schulausgang und natürlich auch in der Freizeit zum Einsatz kommen. Mit dem regelmäßigen Tragen kann schon früh der Grundstein für ein sicherheits- und gesundheitsbewusstes Verhalten in der Zukunft gelegt werden“, berichtet Dr. Erhard Prugger, Vorsitzender der AUVA-Landesstelle Linz. 

Verkehrssicherheitstipps der AUVA-Landesstelle Linz

  • Wer im Dunkeln oder bei schlechter Sicht draußen unterwegs ist, sollte sich so hell wie möglich kleiden und auf die Ausstattung mit reflektierenden Materialien achten. Diese sollten in der Höhe des Streuwinkels des Abblendlichtes getragen werden, bei Kindern am ganzen Körper, von den Schuhen bis zum Oberkörper. Wichtig: reflektierende Elemente bzw. Applikationen auch seitlich am Körper anbringen – so können sie auch beim Überqueren der Fahrbahn von Autolenkern wahrgenommen werden.
  • Auf Farbe und Qualität achten: Weiße, gelbe und silberne Reflektoren sind prinzipiell heller als blaue oder rote. Reflektierende Materialien sollten der ÖNORM EN 13356 entsprechen.
  • Auch über der Kleidung getragene Warnwesten oder Schärpen sind sehr effektiv, da sie neben Reflexstreifen vor allem Signal- und Neonfarben aufweisen und somit auch ohne künstliche Lichtquelle – bei Tageslicht – sehr gut erkennbar sind.
  • Ebenso sollten Schultaschen auffällige Farben haben und mit reflektierenden Elementen ausgestattet sein, die idealerweise an der Außenseite, an den Seitenflächen sowie an den Trageriemen befestigt sind. Beim Kauf auf die ÖNORM 2170 oder die DIN 58124 achten! Die bei Kindern beliebten Rucksäcke oder Trolleys sollten mit reflektierenden Elementen nachgerüstet werden.
  • Prinzipiell gilt: Nicht nur auf die richtige Kleidung kommt es an, sondern auf das sichere Verhalten. Fußgänger sollten bei Dunkelheit die Fahrbahn nur an gut beleuchteten und gesicherten Stellen queren. Ampelanlagen und Zebrastreifen bieten zumindest ein Mindestmaß an Sicherheit.
  • Auch für motorisierte Verkehrsteilnehmer gilt das Sicherheitsmotto „sehen und gesehen werden“. Vor Fahrantritt sollten alle Scheiben von Schnee und Eis befreit werden. Achtung: dabei nicht auf die Scheinwerfer vergessen!

AUVA-Service

  • Vielfältige Präventionsangebote
  • Schnelle Rechtsauskünfte, Beratung und Unterstützung nach einem Arbeitsunfall
  • Schutz vor Schadensersatzforderungen für Arbeitgeber
  • Spitzenbehandlung in eigenen UKH und Reha-Zentren
  • Angebote zur beruflichen Rehabilitation und Umschulung
  • Leistung von finanziellen Entschädigungen

Informationen und Beratung:

AUVA-Landesstelle Linz

Tel. 05/9393-32701

LUV@auva.at

www.auva.at


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