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Shop & Win beim regionalen Einkauf und Gastrobesuch in OÖ gestartet

Karin Seyringer, 17.12.2021 09:42

OÖ. Der Lockdown in OÖ ist zu Ende, mit Freitag haben Handel, Gastro, Hotellerie und körpernahe Dienstleister wieder geöffnet. Alle, die ihre Weihnachtseinkäufe nun bei regionalen Händlern in OÖ, der im Lockdown zu hatte, erledigen, bekommen mit etwas Glück die Rechnungsbeträge (bis 200 Euro) vom Land OÖ zurück.

 (Foto: nito/Shutterstock.com)
(Foto: nito/Shutterstock.com)

Die Aktion „Dahoam kaufen & gewinnen“ läuft von 17. Dezember bis 8. Jänner. Eingeschlossen sind der Handel, die Gastro oder auch der Friseur.

„Alle Oberösterreicher, die vom 17. Dezember bis 8. Jänner ihren Weihnachtseinkauf bei einem Händler in Oberösterreich machen, der im Lockdown geschlossen haben musste, haben die Chance, dass das Land OÖ ihre Rechnung übernimmt – bis maximal 200 Euro pro Rechnung. Das Gleiche gilt beispielsweise für den Besuch in einem Wirtshaus oder bei einem Friseur in Oberösterreich in diesem Zeitraum. Einfach die Rechnung einreichen, und mit etwas Glück bezahlt das Land OÖ Ihre Weihnachtseinkäufe, Ihre Gastro-Rechnung oder Ihren Friseurbesuch – und das 10.000 mal“, so Wirtschafts-Landesrat Markus Achleitner, der auch appelliert, die 2G-Regel strikt einzuhalten.

So funktioniert „Shop & Win in OÖ“

  • Laufzeit: von 17. Dezember 2021 bis 8. Jänner 2022
  • Teilnahmeberechtigt: Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich, mit Einkäufen für nicht unternehmerische Zwecke
  • Rechnungen können in diesem Zeitraum auf der Homepage ooe-weihnachtsshopping.at eingereicht werden
  • Es werden insgesamt 10.000 Rechnungen gezogen und das Land OÖ übernimmt den Rechnungsbetrag (max. 200 Euro pro Rechnung).
  • Es können nur Rechnungen (Erwerb von Waren oder Dienstleistungen, Konsumation) von Betrieben oder körpernahen Dienstleistern eingereicht werden, die jetzt im Lockdown geschlossen waren, und eine Betriebsstätte in Oberösterreich haben sowie über eine aufrechte behördliche Genehmigung verfügen – wie zum Beispiel
    • Handel: Mode, Freizeit, Schmuck, Baustoff, Computer, Fahrzeug, Elektro, Floristen, ...
    • Tourismus- und Freizeitwirtschaft: Gastronomie, Hotellerie, Kino, Freizeit- und Sportbetriebe, …
    • Gewerbe: Friseure, Fußpfleger, Masseure, Kosmetiker, Fotografen, …
  • Das Einreichen von Rechnungen zu Gutscheinen oder von Online-Käufen ist nicht möglich
  • ausgeschlossen sind Rechnungen von Geschäften, die auch im Lockdown geöffnet hatten, wie Lebensmittelgeschäfte oder Drogerien.  
  • Gewinn-Budget: bis zu 2 Millionen Euro

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