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OÖ. Ärztekammer gewinnt Klage gegen Apothekerkammer in erster Instanz

Online Redaktion, 01.04.2022 16:11

OÖ. Die Ärztekammer für OÖ hat vor dem Handelsgericht Wien Klage gegen eine Werbeeinschaltung der Apothekerkammer erhoben - und nun in erster Instanz gewonnen.

Symbolfoto (Foto: Elnur Amikishiyev/stock.adobe.com)
Symbolfoto (Foto: Elnur Amikishiyev/stock.adobe.com)

„Wenn Lina zu viel in der Sonne war, hustet, eine Erkältung oder Fieber hat, geht ihre Mutter Melanie zuerst in die Apotheke. Denn kleinere Erkrankungen lassen sich mit der dortigen Beratung einfach lösen – besonders am Wochenende und in der Nacht.“

So heißt es unter anderem in einem Kampagnen-Spot der Österreichischen Apothekerkammer. Für die Ärztekammer für OÖ irreführend und unlauter, die deswegen Klage erhoben hat.

Bei sämtlichen diesen vermittelten Tätigkeiten „handelt es sich laut Gericht um Tätigkeiten, die Ärztinnen und Ärzten vorbehalten sind. Das Gericht hat daher der Apothekerkammer verboten, den Eindruck zu vermitteln, dass Apotheker diese Tätigkeiten durchführen dürfen und weitere derartige Werbung untersagt“, teilt die OÖ. Ärztekammer in einer Aussendung mit.


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