
OÖ/LINZ. Das Land OÖ hat ein weiteres Paket für die Oö. Gemeinden geschnürt, rund 35 Millionen Euro wurden durch die beiden Gemeindereferenten Michaela Langer-Weninger (ÖVP) und Michael Lindner (SPÖ) budgetiert. Für 54 Gemeinden gibt’s eine Abgangsdeckung, 25 Millionen Euro werden zusätzlich als Sonder-Bedarfszuweisungsmitteln ausgeschüttet, zudem ist ein Vorgriff auf zugesagte Bedarfszuweisungsmittel möglich.
Angesichts der herausfordernden Situation wollen Langer-Weninger und Lindner die Gemeindehaushalte unterstützen, regionale Investitionen ankurbeln und kommunale Projekte zur Umsetzung bringen.
35 Millionen Euro umfasst das Paket, „das ist viel Unterstützung, das wollen wir aber auch, weil sich in den Gemeinden das Leben abspielt“, so Langer-Weninger. Die vielen Leistungen dort dürften nicht zum Stillstand kommen.
„Wir sehen aktuell leicht sinkende Ertragsanteils-Einnahmen bei den Gemeinden, gleichzeitig hohe Kostensteigerungen im Personalbereich und bei Baukosten“, so Lindner. „Unabhängig von den laufenden Finanzausgleichsverhandlungen wird den Gemeinden damit mehr Spielraum gegeben.“ Lindner fordert vom Bund, durch eine Änderung des Verteilungsschlüssels den Gemeinden mehr Geld zukommen zu lassen.
9,42 Millionen Euro Abgangsdeckung
Die zentralen Maßnahmen: Damit Fehlbeträgen der Jahre 2021 und 2022 wieder ausgeglichen werden können, werden Gemeinden, die auch 2023 auf Mittel des Härteausgleichsfonds angewiesen sind, mit einer Sonderzahlung unterstützt. 54 Gemeinden sind betroffen und können damit rückwirkend ihren Haushalt ausgleichen, in Summe 9,42 Millionen Euro werden aufgewendet.
25 Millionen Euro für regionale Projekte
25 Millionen Euro zusätzlich werden an Sonder-Bedarfszuweisungsmittel ausgeschüttet, aufgeteilt an alle Städte und Gemeinden. Ausgeschüttet wird je nach Einwohnerzahl und Finanzkraft, finanzschwächere Gemeinden erhalten etwas mehr Unterstützung. Einen Mindestbetrag von 35.000 Euro bekommt jede Gemeinde. 2,5 Millionen Euro der 25 Millionen verteilen sich auf die drei Statutarstädte Linz, Wels und Steyr.
Die Gemeinden können selbst entscheiden, wofür sie das Geld verwenden. Es soll vor allem dazu dienen, die Eigenmittel für Projekte wie den neuen Kindergarten oder das neue Feuerwehrfahrzeug aufbringen zu können. Profitieren soll auch die regionale Wirtschaft samt Arbeitsplätzen. „Wir wollen damit verhindern, dass geplante Projekte wie der Kindergarten stillstehen“, so Lindner.
Mittel kommen schneller
Auch ein Vorgriff auf zugesagte, projektbezogene Bedarfszuweisungsmitteln wird ermöglicht, sofern die Endabrechnung des konkreten Bauvorhabens bereits geprüft ist. Das Geld kommt damit schneller als geplant. „Diese Maßnahme macht teure Kredite und Zwischenfinanzierungen überflüssig und erleichtert den Gemeinden die finanzielle Belastung erheblich“, so Langer-Weninger.
Gemeindefinanzierung Neu wird novelliert
Im Zuge des Oö. Gemeindepaketes 2023 werden auch die Kriterien des Härteausgleichs in der Gemeindefinanzierung Neu adaptiert. Im Konkreten werden in Zukunft die durchschnittlichen Abgänge von Jugendzentren und Eltern-Kind-Zentren der letzten drei Jahre nicht mehr den freiwilligen Ausgaben hinzugerechnet. Zusätzlich werden die Ausgaben von Gemeinschaftsräumen beim Betreuten Wohnen ausgenommen. Auch Privatschulbeiträge bis zur maximalen Höhe des Gastschulbeitrags bei öffentlichen Pflichtschulen zählen zukünftig nicht mehr als freiwillige Ausgaben der Gemeinden.
Weiters wird die Höhe der maximalen Anerkennungskosten bei den freiwilligen Ausgaben der Gemeinden angepasst. „Wir haben uns auf eine Erhöhung von jeweils 0,5 Prozentpunkte verständigt. Mit diesem Spielraum wird es den Gemeinden ermöglicht, kommunale Finanzmittel in anderen Bereichen einzusetzen, etwa um örtliche Vereine zu unterstützen und das Ehrenamt in der Gemeinde zu fördern“, so Langer-Weninger und Lindner.
In Regierungssitzung beschlossen
Diese neuen Kriterien gelten für das kommende Jahr und wurden in der Regierungssitzung am Montag gemeinsam mit dem Oö. Gemeindepaket 2023 beschlossen.