Wegen umstrittener Bauprojekte: Stadt will Neuplanungsgebiet am Freinberg
LINZ. Nach zwei umstrittenen Bauprojekten am Freinberg kündigt Planungsstadtrat Dietmar Prammer (SPÖ) ein Neuplanungsgebiet für den Bereich entlang der Freinbergstraße 8 bis 18 an.
Der Linzer Gemeinderat soll demnach im März ein Neuplanungsgebiet beschließen, das die Dichte im Flächenwidmungsplan festlegt. Derzeit gibt es für die Freinbergstraße 8 bis 18 keinen Bebauungsplan, mit dem Neuplanungsgebiet soll die Grundlage für einen solchen erarbeitet werden.
Hintergrund sind zwei umstrittene Bauprojekte. Wie die OÖN vergangenen September berichteten, erhitzt ein Projekt der Ex-Figurella-Chefin Rosa Cech in der Freinbergstraße 10 die Gemüter. Laut dem Bericht sorgt vor allem die Dimension des Gebäudes für Kritik. Unweit davon baut eine Unternehmerfamilie Wohnungen.
Planungsstadtrat will weitere „Projekte in diesem Umfang unterbinden“
Die Stadt Linz zieht nun offenbar die Notbremse: „Als Stadt stehen wir dem Thema der Nachverdichtung grundsätzlich positiv gegenüber, wo es sinnvoll erscheint. Aktuell sind bereits zwei Projekte vor der Umsetzung, die bereits vor längerer Zeit genehmigt wurden und die in ihrer Größe nicht mehr den Zielen unserer Stadtplanung entsprechen. Um weitere Projekte in diesem Umfang zu unterbinden und einen klaren rechtlichen Rahmen zu schaffen, wollen wir ein Neuplanungsgebiet festlegen”, informiert Planungsstadtrat Dietmar Prammer.
Darum gibt es für das Gebiet keinen Bebauungsplan
Momentan müssen sich Projekte in dem Abschnitt nur nach den Vorschriften der Bauordnung und des Bautechnikgesetzes richten. Im Zuge einer Bausperre von 1986 bis 1989 für den Zubau an der Freinbergstraße 12 wurde der damalige Bebauungsplan aufgehoben. Laut Prammer ist aus heutiger Sicht nicht mehr nachvollziehbar, warum nach Auslaufen dieser Bausperre keine neuen Pläne folgten. Das soll nun behoben werden, der erste Schritt dorthin wäre der Beschluss eines Neuplanungsgebiets im Gemeinderat.
Ziel der Stadt Linz sei es, die für den Freinberg „übliche lockere Bebauung“ für die Zukunft sichern, gleichzeitig eine „gemäßigte Nachverdichtung für Wohnzwecke im bereits gewidmeten Bauland“ zu ermöglichen.
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