Kerschbaum will gegen Entlassung klagen, Politstreit wegen Brucknerhaus-Skandal
LINZ. Der LIVA-Aufsichtsrat empfahl in seiner gestrigen Sitzung die Entlassung des Brucknerhaus-Chefs und künstlerischen Leiters der LIVA, Dietmar Kerschbaum. Wenige Stunden später folgte die Kreativ-, Kultur- und Veranstaltungsholding (KKV) der Empfehlung. Am selben Abend kündigte Kerschbaum dem ORF OÖ gegenüber an, gegen seine Entlassung klagen zu wollen. Die Linzer Stadtpolitik streitet indes über Vorwürfe gegen Doris Lang-Mayerhofer (ÖVP).

Es war ein turbulenter Dienstag für die LIVA-Aufsichtsratsmitglieder, allen voran deren Vorsitzender Bürgermeister Klaus Luger, für Dietmar Kerschbaum und für die Linzer Volkspartei. Der entlassene Brucknerhaus-Intendant will indes gegen seine Entlassung klagen, wie er dem ORF gegenüber ankündigte. Im Zuge dessen kritisiert er auch, dass er nie die Möglichkeit bekommen habe, die Vorwürfe zu klären. Auch spricht Kerschbaum von Rufmord und kündigt an, einen Prozess vor dem Arbeitsgericht anstrengen zu wollen.
Vorwürfe gegen LIVA-Aufsichtsratsmitglied
Zwar konnten sich die Mitglieder auf eine Empfehlung einigen: nämlich, dass Kerschbaum mit sofortiger Wirkung zu entlassen sei, was am selben Abend durch die KKV erfolgte. Doch im Anschluss machte die SPÖ öffentlich, dass ein LIVA-Aufsichtsratsmitglied selbst gegen Compliance-Regeln verstoßen habe. Die Linzer Kulturstadträtin Doris Lang-Mayerhofer (ÖVP) ist Teileigentümerin einer Tischlerfirma, die für das Brucknerhaus den Kassenpult neu gebaut hat. Lang-Mayerhofer wies den Vorwurf zurück, sie habe als Stadträtin ein klares Berufsverbot. „Ich bin bei der Firma meines Mannes beteiligt, der diese auch operativ führt. Der Neubau des Kassapults wurde 2019 von dem damals zuständigen Linzer Architekturbüro geplant. Die Firma Maylan wurde vom beauftragten Architekten zu einer Angebotslegung geladen – und letztlich als Bestbieter ausgewählt.“ Laut ihr bestätige der Compliance-Bericht der KPMG eine korrekte Vorgehensweise ihrerseits.
Um diese Compliance-Regel geht es
Die SPÖ will das so nicht stehenlassen und zitierte in einer Aussendung aus dem Prüfbericht:
„Der Gesellschaftsvertrag der LIVA regelt unter Punkt 6 Abs 2 lit k, dass folgende Geschäfte der Zustimmung des AR vorbehalten sind: ,,der Abschluss von Verträgen mit Mitgliedern des Aufsichtsrats, durch die sich diese außerhalb ihrer Tätigkeit im Aufsichtsrat gegenüber der Gesellschaft oder einem Tochterunternehmen(§ 189a Z 7 UGB) zu einer Leistung gegen ein nicht bloß geringfügiges Entgelt verpflichten. Dies gilt auch für Verträge mit Unternehmen, an denen ein Aufsichtsratsmitglied ein erhebliches wirtschaftliches Interesse hat“
Gemäß Beteiligungsrichtlinie gilt folgendes: „Beratungs-und sonstige Dienstleistungsverträge sowie Werkverträge eines Aufsichtsratsmitglieds, die mit dem jeweiligen Beteiligungsunternehmen abgeschlossen werden. bedürfen der Zustimmung der Generalversammlung.“ Eine Zustimmung der Generalversammlung sowie des Aufsichtsrates hinsichtlich der Beauftragung von MA YLAN lnterior Design GmbH liegt nicht vor.“
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