LINZ. Nach der NEOS bringt nun auch die MFG eine Anzeige gegen Luger ein. Die Staatsanwaltschaft bestätigt das Einlangen gegenüber Tips, geprüft wird derzeit, ob ein Ermittlungsverfahren wegen Untreue (Paragraf 153 im Strafgesetzbuch) eingeleitet wird.
Im Strafgesetzbuch heißt es zum Paragrafen 153: „Wer seine Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, wissentlich missbraucht und dadurch den anderen am Vermögen schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.“
Konkret geht es darum, dass Luger ein Rechtsgutachten darüber in Auftrag gegeben hatte, welche rechtlichen Konsequenzen die Weitergabe der Hearing-Fragen an Dietmar Kerschbaum es geben könnte. Da er selbst die Person ist, die die Hearing-Fragen weitergeleitet hat und das Rechtsgutachten vermutlich mit Steuergeldern bezahlt wurde, werfen ihm die NEOS und die MFG nun „Untreue“ vor. Für Luger gilt die Unschuldsvermutung, die Staatsanwaltschaft prüft, wie gesagt, ob ein Ermittlungsverfahren dazu eingeleitet wird.
Die Sachverhaltsdarstellung der MFG liegt Tips vor, darin wirft die Partei einen Missbrauch öffentlicher Mittel vor.
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