Wegwischen von Exkrementen: AK erkämpfte Nachzahlung von Zulagen für Haus- und Heimhilfe
LINZ. Eine Frau aus Linz unterstützte acht Jahre lang ältere und pflegebedürftige Menschen. Weil sie im Zuge dessen auch Exkremente wegwischen musste, stand ihr eine Zulage zu. Diese wurde ihr vorenthalten. Mit Hilfe der Arbeiterkammer Oberösterreich bekam sie eine Nachzahlung.
Für Tätigkeiten, die im Sinne des Einkommensteuergesetzes (EstG) unter erschwerten Bedingungen verrichtet werden, stehen Arbeitnehmern in Österreich, sofern es der Kollektivvertrag vorsieht, Zulagen zu. So gibt es etwa die Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage (SEG-Zulage). Eine Arbeitnehmerin aus Linz, die im Haus- und Heimservice tätig war, hätte Anspruch darauf gehabt, weil bei der Reinigung häufig auch Exkremente weggewischt werden mussten.
Kontrolle ist besser
Die Frau ging davon aus, dass dies ein normaler Teil ihres Jobs war – bei dem sie älteren Menschen beim Einkaufen, Wäschewaschen und auch beim Aufräumen und Putzen half. Nachdem sie ihre Stelle gekündigt hatte, ließ sie die Endabrechnung bei der Arbeiterkammer in Linz überprüfen. Dabei stellte sich heraus, dass der Arbeitgeber die Zulagen nicht abgerechnet und ausgezahlt hatte. Die AK intervenierte und die Frau bekam mehr als 1.120 Euro nachbezahlt.
AK OÖ-Präsident Andreas Stangl rät dazu, die Abrechnung kontrollieren zu lassen: „Es kann immer vorkommen, dass Unternehmen etwas übersehen oder Ansprüche absichtlich nicht bezahlen.“
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