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Quadrill Tower: Grüne erneuern Kritik an Baurechtsvertrag

Anna Fessler, 05.11.2024 15:11

LINZ. Gegen den Quadrill-Tower engagierte sich jahrelang die Bürgerinitiative „Tabakfabrik - wir reden mit“. In letzter Instanz wies der Verfassungsgerichtshof eine Beschwerde ab. Nun üben die Grünen Kritik am Baurechtsvertrag zwischen Stadt und Investor. Die Immobiliengesellschaft der Stadt Linz weist die Vorwürfe zurück.

Neu aufgeflammt ist die Kritik der Grünen am Baurechtsvertrag zum "Quadrill" zwischen Stadt und Investor nach einem Medienbericht. (Foto: Gregor Hartl Photography)

Nach einem offenen Bieterverfahren bekam die Tiroler Bodner-Gruppe den Zuschlag für das Grundstück auf dem Areal der Tabakfabrik. Die Oberösterreichischen Nachrichten warfen am Dienstag die Frage auf, ob bei den 4,1 Millionen Euro, die der Stadt Linz dafür bezahlt wurden, nicht mehr zu holen gewesen wäre.

Grüne beantragten 2019 Neuverhandlung des Baurechtsvertrags

Die Grünen hatten bereits 2019 einen Antrag im Linzer Gemeinderat eingebracht, um eine Neuverhandlung des Baurechtsvertrags zu erwirken. Der Grund: im ursprünglichen Siegerprojekt des Bieterverfahrens sei ein Turm mit einer Höhe von 81 Metern geplant gewesen. Obwohl der Quadrill 109 Meter in den Himmel rage, habe sich am Baurechtzins nichts geändert. Der Antrag wurde damals mehrheitlich abgelehnt (Stimmenthaltung SPÖ, FPÖ und ÖVP). Bernhard Seeber, der Wirtschaftssprecher der Grünen, fordert eine Prüfung, ob der Stadt Linz hierdurch ein finanzieller Schaden entstanden sei. Gleichzeitig müsse man der Frage nachgehen, ob man im Nachhinein vom Investor mehr Geld für die Bebauung verlangen können.

Stellungnahme der Immobiliengesellschaft der Stadt Linz

(Update 15.10 Uhr): Die Immobiliengesellschaft der Stadt Linz stellt in einer Pressemitteilung klar: Das Verfahren basiere auf einem Gemeinderatsbeschluss von 01.12.2016 und die Einräumung eines Baurechts auf einem Beschluss von 24.05.2018. Beide seien mehrstimmig angenommen worden. Insgesamt seien fünf Projektbeiträge eingereicht worden, dahinter seien insgesamt 14 Investoren gestanden. Weiters heißt es: „Die Angemessenheit des Bauzinses wurde durch die EU-beihilfenrechtskonforme Durchführung des Wettbewerbs sichergestellt und im Rahmen der begleitenden Preis-Plausibilisierung bestätigt. Das Ersuchen der Firma Bodner Bau, die Bauhöhe des Turms im Vergleich zum eingereichten Projekt zu erhöhen, erfolgte später nach Abschluss des Baurechtsvertrags im Zuge des Bebauungsplans-Änderungsverfahrens auf Basis des Arguments, dass ja die Vorgabe des Beirats im Verfahren explizit keine Maximalhöhe vorgegeben habe. Die ILG war an diesem Verfahren nicht mehr beteiligt. Die Jury trat noch einmal zusammen und befand, dass das Projekt auch mit einem höheren Turm ihre Kriterien erfülle, ja sogar verbessert sei. Eine Preisnachbesserung auf dieser Basis war rechtlich weder vorgesehen noch argumentierbar, da eine – zwingend projektspezifische – Nachbesserungsklausel mit der beihilfenrechtlichen Vorgabe eines bedingungsfreien Bieterverfahrens nicht vereinbar gewesen wäre.“


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