Linzer Bürgermeisterwahl: Mit "Fliegender Wahlbehörde" im Krankenhaus wählen
LINZ. Am 12. Jänner findet die Bürgermeister-Neuwahl in Linz statt. Wer an diesem Tag aus gesundheitlichen Gründen im Krankenhaus sein muss, hat die Möglichkeit, die „Fliegende Wahlbehörde“ zu nutzen.
Voraussetzung, die „Fliegende Wahlbehörde“ zu nutzen, ist die rechtzeitige Beantragung einer Wahlkarte sowie die fristgerechte Anmeldung für den Besuch dieser mobilen Wahlbehörde. Das Angebot gilt für alle Linzer Krankenhäuser.
Neben dem pdf-Antragsformular kann der Antrag auch persönlich, schriftlich (postalisch) oder per E-Mail gestellt werden. Im Antrag müssen die genaue Besuchsadresse, Abteilung bzw. Station, Zimmernummer sowie eine Rückrufnummer angegeben werden, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen.
Der Antrag für den Besuch muss spätestens bis Freitag, 10. Jänner 2025, 12 Uhr, bei der Stadt Linz einlangen.
Wenn bereits eine Wahlkarte ausgestellt und die „Fliegende“ Wahlbehörde beantragt wurde, aber man vor dem Wahltag nicht mehr bettlägerig ist, muss die Behörde spätestens zwei Tage vor der Wahl darüber informiert werden.
Mehr Infos/Beantragung Wahlkarte: www.linz.at/politik/wahl-wahlkarte.php
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