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MFG Oberösterreich fordert legales Mountainbiken statt Verbotskultur

Tips Logo  Anzeige, 27.06.2025 08:00

OÖ. Die MFG Oberösterreich setzt sich für ein modernes Forstgesetz ein, das legale und nachhaltige Mountainbike-Strecken fördert. Das aktuelle Gesetz kriminalisiert den Mountainbikesport im Wald, obwohl dieser längst ein weit verbreitetes und gesundes Freizeitvergnügen für viele ist.

MFG Oberösterreich fordert ein modernes Forstgesetz für legales Mountainbiken und eine nachhaltige Nutzung des Waldes im Einklang mit Umweltschutz, Eigentümern und Eigenverantwortung. (Foto: www.freepik.com)

LAbg. Manuel Krautgartner, MFG-OÖ Klubobmann, fordert die Schaffung von legalen Routen, um Konflikte mit Eigentümern und Förstern zu vermeiden und die Nutzung der Natur zu erleichtern. „Mountainbiker sind keine Naturfeinde – sie sind Teil der Lösung“, so Krautgartner.

Freiheit und Eigenverantwortung im Einklang mit Umweltschutz

Die MFG Oberösterreich fordert nicht nur mehr legale Strecken, sondern auch mehr Eigenverantwortung der Mountainbiker. In Zusammenarbeit mit Eigentümern, Förstern und Naturschützern sollen nachhaltige Singletrails entstehen, die sowohl den Natur- als auch den Freizeitbedürfnissen gerecht werden. „Wir brauchen keine Verbote, sondern vernünftige Konzepte, die den Interessen aller gerecht werden“, erklärt Krautgartner. Freiwillige Schulungen für Biker und digitale Lösungen wie eine Oberösterreich-App sollen das Bewusstsein für einen schonenden Umgang mit der Natur stärken.

Volksbegehren „Mountainbiken Freies WEGERECHT“

Die MFG Oberösterreich unterstützt das Volksbegehren „Mountainbiken Freies WEGERECHT“, das eine bundesweit einheitliche Regelung fordert. Dieses Volksbegehren setzt sich für das Recht der Mountainbiker auf legale Wege im Wald ein. „Es kann nicht sein, dass Mountainbiker in Österreich kriminalisiert werden. Hier geht es um Freiheit, Fairness und gesunden Hausverstand“, so Krautgartner abschließend. Die MFG Oberösterreich steht für eine verantwortungsvolle Öffnung des Waldes, die sowohl den Natur- und Freizeitwert als auch die Interessen der Eigentümer respektiert.