Landesrechnungshof ortet Mängel in der Verwaltungsgemeinschaft der drei Mondseelandgemeinden
INNERSCHWAND, ST. LORENZ, TIEFGRABEN. Von „erheblichen Mängeln“ schreibt der Landesrechnungshof (LHR) nach einer Initiativprüfung der drei Mondseeland-Gemeinden. Sie arbeiten seit langem in einer Verwaltungsgemeinschaft zusammen. Die Gemeinden müssten aber mehr in die Qualität ihrer Verwaltungsleistungen investieren, denn es bestünden teilweise erhebliche Mängel in der Amtsleitung, im Bauamt und in der Finanzverwaltung. Ein weiteres Zusammenwachsen der drei Gemeinden durch Zusammenschluss könnte hier viel verbessern und wäre aus Sicht des Landesrechnungshofs die logische Konsequenz.

Der Kooperationsgedanke der Gemeinden Innerschwand, St. Lorenz und Tiefgraben sei in der Politik, in der Verwaltung und in der Bevölkerung verankert; die Mitarbeiter durchwegs sehr engagiert. „Wir sehen neben den Stärken aber auch erhebliche Schwächen“, sagt Landesrechnungshof-Direktor. Friedrich Pammer. So wird die Situation in der Verwaltung als unbefriedigend beschrieben, denn es würden organisatorische Grundlagen sowie eine zweite Führungsebene fehlen. Defizite gäbe es zudem im Bereich der Personalführung sowie im Haushaltsmanagement. „Hier orten wir dringenden Handlungsbedarf“, betont Pammer.
Die Finanzsituation der drei Gemeinden ist solide. Sie sind gering verschuldet, verfügen über Rücklagen und erwirtschaften jährlich Überschüsse im ordentlichen und im außerordentlichen Haushalt. „Kritisch sind aus unserer Sicht die erheblichen Mängel im Rechnungswesen; hier muss künftig auf eine sorgfältige Haushaltsführung geachtet werden“, erörtert Pammer. Die Rechnungsabschlüsse sind nur eingeschränkt aussagekräftig: es fehlen Einnahmen und etliche Geschäftsfälle sind unrichtig verbucht. Selbst die jährlichen Kostenabrechnungen der Verwaltungsgemeinschaft mit den Gemeinden waren unvollständig und teilweise inhaltlich nicht mehr nachvollziehbar, heißt es in der Aussendung des LHR.
Fusion würde Qualität der Leistungserbringung steigern
Der Personaleinsatz der Gemeinden ist aus Sicht des LRH zu sparsam. Insgesamt beschäftigen die drei Gemeinden 51 Mitarbeiter, davon nur 15 in der Verwaltung. „Mängel in der Aufgabenerfüllung weisen auf personelle Engpässe hin“, sagt Pammer. Die Verwaltungsgemeinschaft sollte die Entwicklungspotentiale des vorhandenen Personals daher besser nutzen und zumindest mittelfristig um ein bis zwei Mitarbeiter aufstocken, um die Qualität der Leistungen sicherzustellen. Will man Personalaufnahmen vermeiden, so müssten die Aufgaben reduziert und die Prozesse optimiert werden. „Das wäre nur dann denkbar, wenn sich die drei Gemeinden zu einer Gemeinde zusammenschließen und die Zusammenarbeit mit der Marktgemeinde Mondsee weiter ausbauen“, betont Pammer. Seit 2008 gab es Überlegungen, die Verwaltungsgemeinschaft um die Marktgemeinde Mondsee zu erweitern. Das Vorhaben liegt seit 2004 auf Eis. „Die Probleme der Gemeinden in der Raumordnung sind ähnlich; es herrscht eine große Nachfrage nach Baugrundstücken“, sagt der LRH-Direktor. In den Gemeinden gebt es außerdem hohe Baulandreserven, für die teilweise noch keine gesetzlich vorgesehenen Aufschließungsbeiträge vorgeschrieben wurden. Hier sei die Bauverwaltung gefordert: sie habe die ausständigen Abgabenansprüche von mehr als 270.000 Euro unverzüglich vorzuschreiben.
Kein Schätzgutachten über Kaufpreis von Schloss-Räumen
Anfang 2015 erwarb die Schloss Mondsee Kultur- und Veranstaltungszentrum GesmbH (KVZ) Räumlichkeiten im Schloss Mondsee um 3,5 Millionen Euro. Die KVZ gehört den vier Mondseegemeinden. Gleichzeitig kauften noch zwei weitere Personen Teile des Schlosses. Ein Vergleich zeigt, so der Landesrechnungshof, dass der Kaufpreis, den die KVZ zahlte, rund viermal so hoch war wie jener der beiden anderen Käufer. „Warum kein Schätzgutachten über die Angemessenheit des Kaufpreises eingeholt wurde, ist für uns unverständlich“, sagt Pammer.
Letzter Punkt der Initiativprüfung: Das Land Oberösterreich strebt seit Jahren den Aus- und Umbau der Musikschule mit der Errichtung eines Vorführungssaales an. In der Nähe der Musikschule gibt es bereits mehrere Veranstaltungssäle von unterschiedlicher Größe, die alle im Eigentum der KVZ stehen. Diese sollten für die Musikschule genutzt werden, statt einen neuen Saal zu bauen, rät der Landesrechnungshof.
Zur Info:
Der Landesrechnungshof wurde am 1. Jänner 2000 als unabhängiges und weisungsfreies Organ der öffentlichen Finanzkontrolle in Oberösterreich gegründet. Der LRH setzen seine Verpflichtung zur umfassenden Information der Bürger um, indem er direkt über seine Arbeit, die Prüfergebnisse und die dabei ausgesprochenen Empfehlungen informiert.


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