600 Euro Strafe verhängt: Biohort-Chef ärgert sich über zu viel Bürokratie
NEUFELDEN. „Nun hat die Bürokratie wieder zugeschlagen“: Mit diesen Worten kommentiert Biohort-Chef Josef Priglinger eine Verwaltungsstrafe, die gegen ihn verhängt wurde.

Als stark wachsendes Unternehmen muss der Anbieter von hochwertigen Stauraumlösungen aus Metall laufend den Maschinenpark erweitern. „Um den bürokratischen Aufwand möglichst gering zu halten, ist es schon seit 20 Jahren üblich, nicht vor jeder einzelnen Investition einen Genehmigungsantrag zu stellen. Stattdessen gibt es eine mündliche Verhandlung mit Sachverständigen und Nachbarn, nachträglich wird dann um Genehmigung angesucht“, erklärt Josef Priglinger die Hintergründe. Auch bei der jüngsten mündlichen Verhandlung habe es keine Einwände gegeben – allerdings flatterte dann eine Strafverfügung über 600 Euro ins Haus, weil einige neue, ungefährliche Maschinen nicht sofort gewerberechtlich genehmigt wurden. „Ich bin leidenschaftlicher Unternehmer“, sagt der Firmenchef, „aber derartige Behördenaktionen trüben den unternehmerischen Elan sehr.“
Vorschrift gilt für alle gleich
Bezirkshauptfrau Wilbirg Mitterlehner beruft sich auf die Gewerbe-Ordnung: „Darin ist vorgesehen, dass ein Antrag gestellt werden muss. Die Vorschriften gelten für jedes kleine und jedes große Unternehmen gleich. Aber es kann Einspruch erhoben werden.“ Ergänzend meint Mitterlehner, die Priglinger als „tüchtigen, erfolgreichen Unternehmer“ schätzt: Die Bezirkshauptmannschaft sei eigentlich sehr unternehmerfreundlich – das zeigt schon, dass der unterste Strafrahmen angewandt wurde.


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