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Tips Logo Leserartikel Johanna Pauls, 29.05.2023 19:45

Frauen verdienen für die gleiche Arbeit weniger als Männer. Die EU will nun Maßnahmen ergreifen, um gegen ungleiche Bezahlung vorzugehen.

Foto: stock.adobe.com/A.S./peopleimages.com
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In Österreich verdienen Frauen im Schnitt 18,9 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. Trotz vieler Verbesserungen innerhalb der letzten Jahre, bleibt es damit eines der Länder in der Europäischen Union, in denen das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern mit am höchsten ist. Im Durchschnitt liegt der geschlechtsspezifische Lohnunterschied, auch Gender Pay Gap, in der EU bei 13 Prozent

Die Gender Pay Gap ist Ausdruck einer Summe von Schwierigkeiten, welche auf die strukturelle Benachteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt zurückzuführen sind. Eine neue EU-Regelung soll nun unter anderem zu mehr Lohntransparenz führen und die Lücke zwischen den Geschlechtern schließen. 

Der Niedriglohnsektor ist weiblich

Einer der Faktoren, die im Zusammenhang mit der Ungleichbezahlung eine wichtige Rolle spielen, ist der unverhältnismäßig hohe Anteil von Frauen im Niedriglohnsektor. Laut der europäischen Kommission zählen dazu beispielsweise Jobs im Gesundheits- und Bildungsbereich, welche, so die Kommission, als „hoch feminisierte Berufe“ tendenziell weniger wertgeschätzt werden.

Auch Teilzeitbeschäftigung trägt zu dem ungleichen Lohngefälle bei. Die Entscheidung, einen Teilzeit-Job anzunehmen, steht in engem Zusammenhang mit Aufgaben und Zuständigkeiten rund um Arbeiten wie Haushalt und der Pflege von Angehörigen und Kindern, die noch immer großteils von Frauen verrichtet werden. Frauen entgehen dadurch Karrierechancen und ein entsprechend höheres Einkommen. Der Anteil von Frauen in Teilzeit-Anstellungen lag in Österreich 2022 bei 50,7 Prozent.

Frauen verrichten immer noch den Großteil der Hausarbeit alleine

Hinzu kommt, dass jene Arbeit, die etwa im Haushalt oder bei der Pflege von Angehörigen und Kindern anfällt, immer noch in erster Linie von Frauen übernommen wird.  Dies sorgt für eine Mehrfachbelastung von Frauen, die gesellschaftlich oft als selbstverständlich angesehen wird. Zusammengefasst werden diese Tätigkeiten mit dem Begriff „Care-Arbeit“, also Arbeiten, die für das Funktionieren unserer Gesellschaft essentiell sind, aber nicht monetär entlohnt werden. Laut dem Wiener Frauenbarometer übernimmt knapp ein Viertel der Frauen immer noch mindestens 90 Prozent der Hausarbeit alleine.

Ein weiterer Faktor, der zur ungleichen Bezahlung von Frauen und Männern beiträgt, ist die mangelnde Transparenz hinsichtlich Lohnstrukturen in Betrieben. Oftmals herrscht Stillschweigen darüber, wer tatsächlich wie viel verdient. Das neue EU-Gesetz soll Arbeitgeber verpflichten, für mehr Transparenz und die gleiche Entlohnung für gleiche Arbeit zu sorgen. 

Mehr Transparenz für Arbeitende 

Der Entwurf zur Behebung der Gender Pay Gap wurde bereits 2021 von der Europäischen Kommission eingebracht, nun hat das EU-Parlament diesen bestätigt. Vorgesehen sind darin unter anderem Maßnahmen, die die Transparenz in Betrieben stärken und Arbeitenden mehr Einsicht in das jeweilige Lohnniveau geben sollen.

Weitere Transparenz-Maßnahmen umfassen das verpflichtende Bekanntgeben des Einstiegsgehalts vor dem Vorstellungsgespräch von Unternehmensseite und das Recht zur Auskunft über das jeweilige Lohnniveau in Zusammenhang mit Geschlecht und Arbeitsleistung. Unternehmen mit mindestens 250 Arbeitenden werden zudem verpflichtet, Informationen über die Gender Pay Gap zwischen weiblichen und männlichen Angestellten offenzulegen. Sollte dabei ein geschlechterabhängiger Gehaltsunterschied von mindestens fünf Prozent festzustellen sein, der nicht losgelöst vom Geschlecht der Angestellten erklärt werden kann, muss ein Gutachten erstellt werden. 

Sanktionen bei Ungleichbehandlung von Arbeitenden

Neben den Transparenz-Maßnahmen sollen Arbeitende, die von Ungleichbezahlung betroffen sind, mehr Möglichkeiten zur Durchsetzung ihrer Rechte eingeräumt werden. So sollen bei Feststellung von ungleicher Bezahlung Kompensationen plus etwaige Boni zu tragen kommen, welche die Arbeitenden entschädigen sollen. Ebenfalls sollen Sanktionen in Form von Strafzahlungen eingeführt werden. Unternehmen sollen bei Regelverstoß somit eine Zahlungen leisten müssen, für die eine Mindesthöhe innerhalb der Mitgliedsstaaten festgelegt werden soll. 

Unternehmen werden mit diesen Maßnahmen zu mehr Verantwortung verpflichtet. Durch die Transparenz-Maßnahmen sollen sie gegen geschlechtsbezogene Ungleichbehandlung angehen und Entscheidungen bezogen auf die individuelle Entlohnung ihrer Angestellten offenlegen müssen.

Die Richtlinie muss nun offiziell von dem EU-Rat angenommen werden. Im Anschluss sollen die EU-Mitgliedsstaaten drei Jahre Zeit haben, um die Maßnahmen in ihre nationale Gesetzgebung zu integrieren. 


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