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Russland schränkt LGBT-Rechte weiter ein: Geschlechtsangleichungen künftig verboten

Tips Logo Leserartikel Johanna Pauls, 17.07.2023 16:45

In Zukunft sollen weder Hormonbehandlungen noch operative Eingriffe zur Geschlechtsangleichung möglich sein.

Foto: Davide Angelini/stock.adobe.com
Foto: Davide Angelini/stock.adobe.com

Das Russische Parlament hat am Freitag einstimmig ein Gesetz zum Verbot von Geschlechtsangleichungen beschlossen. So sollen entsprechende Operationen sowie Hormontherapien künftig nicht mehr möglich sein. Menschenrechtsorganisationen äußern lautstarke Kritik. 

Feldzug gegen LGBTQIA-Rechte

In den letzten Jahren war es in Russland vermehrt zu Angriffen auf die Rechte von LGBTQIA-Personen gekommen. Seit Dezember letzten Jahres ist etwa das alleinige Teilen von Informationen über LGBTQIA-Personen gesetzlich verboten. Ob Bücher, Filme oder Theateraufführung - wer gegen das Darstellungsverbot verstößt, kann mit bis zu 32.000 Euro Strafe oder gar 15 Tagen Haft rechnen. Das nun beschlossene Gesetz reiht sich nahtlos an diese als „Maßnahmen gegen LGBT-Propaganda„ bezeichneten Schritte an.

Neben dem Verbot von Hormontherapien und geschlechtsangleichenden Operationen sollen Transpersonen außerdem keine Kinder mehr adoptieren oder zur Pflege aufnehmen können. Bestehende Ehen mit Transpersonen sollen automatisch aufgelöst werden und eine Änderung des Geschlechtseintrages in Ausweisdokumenten ebenfalls nicht mehr möglich sein. 

„Westlicher Propaganda“ entgegenwirken

Laut Parlament solle das Gesetz dazu dienen „westlicher Propaganda“ entgegenzuwirken. Wenngleich Homosexualität in Russland nicht gänzlich verboten ist, wird das Thema Queerness von Putin und derhinter ihm stehenden russisch-orthodoxen Kirche gerne als westliche Idee verkauft und so zur politischen Stimmungsmache eingesetzt. 

Für die endgültige Absegnung des Gesetzes ist nun noch die Unterzeichnung des Entwurfs durch Präsident Putin und den russischen Föderationsrat ausständig. Dies gilt jedoch vorwiegend als Formalie, weshalb ein rasches Inkrafttreten zu erwarten ist.


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