
BRADERUP, DEUTSCHLAND. Am Montagvormittag ereignete sich in der Norderstraße von Braderup ein tragischer Verkehrsunfall, bei dem ein 10-jähriger Junge auf einem Hoverboard von einem Auto erfasst und tödlich verletzt wurde.
Eine 29-jährige Autofahrerin steuerte ihren Kombi auf der Norderstraße in Braderup, unterwegs von der Dorfstraße in Richtung Uphusum. Zur gleichen Zeit war der 10-jährige Junge auf einem Hoverboard vom elterlichen Grundstück auf die Norderstraße gefahren. Dort kam es dann zu der tödlichen Kollision zwischen dem Fahrzeug der 29-Jährigen und dem Jungen am Hoverboard.
Vergebliche Rettungsversuche
Trotz sofortiger Bemühungen der Rettungskräfte, den Jungen wiederzubeleben, erlag dieser seinen schweren Verletzungen. Die Autofahrerin erlitt aufgrund des schrecklichen Vorfalls einen Schock und wurde mit einem Rettungswagen in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht.
Unklare Unfallursache
Die Staatsanwaltschaft reagierte sofort und beantragte die Einsetzung eines Sachverständigen, um die genaue Ursache des Unfalls zu ermitteln. Der genaue Hergang und etwaige Faktoren, die zu diesem tragischen Zusammenstoß führten, werden nun gründlich untersucht. Die Untersuchungen könnten einige Zeit in Anspruch nehmen, da eine detaillierte Aufklärung unerlässlich ist.
Unterstützung für Betroffene
In Anbetracht des tragischen Geschehens wurden Notfallseelsorger eingeschaltet, um die Angehörigen des Jungen, die Unfallzeugen und auch die betroffene Autofahrerin emotional zu unterstützen. Die seelische Belastung nach einem solch schrecklichen Ereignis ist kaum in Worte zu fassen.
Hoverboards nicht für Straßenverkehr vorgesehen
Hoverboards sind zweirädrige Fahrzeuge, die durch Gewichtsverlagerung gesteuert werden. Ähnlich wie bei einem Segway lenkt der Fahrer das Hoverboard, indem er sein Gewicht verlagert. Im Gegensatz zu Segways verfügen Hoverboards jedoch nicht über eine Lenkstange. Sie nutzen intelligente Sensoren, um die Bewegungen des Fahrers zu erkennen und das Fahrzeug entsprechend zu steuern. Üblicherweise sind Hoverboard für abgegrenzte nicht öffentliche Bereiche wie Innenhöfe oder Privatgrundstücke vorgesehen, da sie oft nicht den rechtlichen Anforderungen für den öffentlichen Straßenverkehr entsprechen.