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Ab 1. Dezember: Schweiz genehmigt Abschuss von zwölf Wolfsrudeln

Tips Logo Manuel Tonezzer, 30.11.2023 06:00

SCHWEIZ. Nach Beschwerden von Landwirten hat die Umweltbehörde in der Schweiz insgesamt zwölf der 32 in dem Land lebenden Wolfsrudel zum Abschuss freigegeben. Die Verordnung gilt ab dem 1. Dezember dieses Jahres.

Insgesamt dürfen ab dem 1. Dezember zwölf Wolfsrudel erledigt werden. Foto: stock.adobe.com/michal
Insgesamt dürfen ab dem 1. Dezember zwölf Wolfsrudel erledigt werden. Foto: stock.adobe.com/michal

Aktuell leben in der Schweiz in etwa 300 Wölfe, nun wurden von der Umweltbehörde des Landes zwölf Wolfsrudel aus fünf Kantonen zum Abschuss freigegeben. Grund dafür sind getötete Nutztiere, über die betroffene Landwirte klagten. Neben den zwölf Rudeln dürfen laut dem Beschluss auch zwei Drittel der Jungwölfe getötet werden, wodurch in den Kantonen mit den größten Populationen fast 80 Tiere zum Abschuss freigegeben wurden. Gesuche zur Regulierung der Wolfsrudel haben die Kantone Graubünden, Wallis, Waadt, St. Gallen und Tessin eingereicht. Insgesamt wurde zwölf der 13 Gesuche zugestimmt.

Seit November neue Jagdverordnung

Gültig ist die Regelung ab dem 1. Dezember, seit November gilt in der Schweiz allerdings schon eine angepasste Jagdverordnung, die den präventiven Abschuss von Wölfen erlaubt. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Tier zuvor ein Nutztier gerissen oder einem Menschen zu nahe gekommen ist. Die Jagdzeit gilt von September bis Ende Januar, Ziel des Bundesministeriums ist es, das Wachstum des Wolfbestands zu bremsen. Aktuell leben rund 300 Wölfe in der Schweiz. Im Jahr 2020 waren es noch 100 Tiere.

Die Zahl der von Wölfen gerissenen Nutztiere ist von 446 im Jahr 2019 auf 1.480 im vergangenen Jahr gestiegen. Betroffen sind vor allem Schafe und Ziegen.

Kritik von Tierschützern

Kritik hagelte es dafür von Tierschützern der Organisationen „CH Wolf“ und „Avenir Loup Lynx Jura“, die die Abschussgesuche kritisierten. Laut ihnen werde damit gegen die Berner Konvention, einem Abkommen zur Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume, verstoßen.


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