Gericht entscheidet über Rückkehr von IS-Anhängerin Maria
WIEN. Am heutigen Freitag wird am Bundesverwaltungsgericht in Wien über die Rückkehr von Maria G. entschieden. Die Salzburgerin wanderte vor zehn Jahren nach Syrien aus, um sich dem Islamischen Staat (IS) anzuschließen. Damals war sie erst 17 Jahre alt. Es ist das erste Verfahren dieser Art in Österreich.
Seit der Zerschlagung der Terrororganisation lebt Maria G. mit ihren beiden Kindern in einem kurdischen Internierungslager in Al-Roj, im Norden Syriens. Die damals 17-Jährige verschwand Ende Juni 2014 aus ihrem Elternhaus in Salzburg. Sie heiratete zunächst einen mutmaßlichen IS-Kämpfer, der jedoch kurz darauf im Kampf ums Leben gekommen ist. Später soll sie erneut geheiratet haben. Ihre Entscheidung, sich der Terrorgruppe anzuschließen, führte dazu, dass das österreichische Außenministerium ihre Rückkehr bislang verweigerte.
Eltern setzen sich für Rückkehr ein
Im Jahr 2019 wandten sich Marias Eltern an das Außenministerium mit der Bitte, ihre Tochter und Enkelkinder zurückzubringen. Die Behörde stimmte jedoch nur der Rückkehr der Enkel zu, nicht aber von Maria G. selbst. Sie begründeten die Entscheidung damit, dass sich Maria G. freiwillig der Terrororganisation angeschlossen hat.
Konsequenzen bei Rückkehr nach Österreich
Falls heute entschieden werden würde, dass Maria G. nach Österreich zurückkehren darf, wird sie hierzulande mit einem Strafverfahren konfrontiert sein. Die Verhandlung ist auf acht Stunden angesetzt, und das Gericht wird voraussichtlich eine schriftliche Entscheidung treffen.
Die Familie und ihre Anwälte hoffen auf eine positive Entscheidung, die es der heute 27-jährigen Maria G. ermöglichen würde, nach all den Jahren in Syrien mit ihren Kindern in ihre Heimat zurückzukehren.
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