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Erneute Bombendrohung: Bahnhof Eisenstadt gesperrt

Tips Logo Verena Beneder, LL.B., 04.10.2024 14:27

EISENSTADT.  Wieder wurde ein Bahnhof in Österreich wegen einer Bombendrohung gesperrt – diesmal betrifft es den Bahnhof Eisenstadt im Burgenland.

Symbolbild: BreizhAtao/stock.adobe.com
Symbolbild: BreizhAtao/stock.adobe.com

Am Freitag, den 4. Oktober 2024, wurde der Bahnhof Eisenstadt aufgrund einer Bombendrohung gesperrt. Gegen 13:00 Uhr ging die Drohung ein, woraufhin der Bahnhof umgehend evakuiert wurde. Spezialkräfte, darunter Sprengstoffexperten und Spürhunde, sind vor Ort, um das Gelände abzusuchen. Die Landespolizeidirektion Burgenland erklärte, dass der Zugverkehr so schnell wie möglich wieder freigegeben werden soll, sobald der Einsatz abgeschlossen ist.

Serie von Bombendrohungen gegen Bahnhöfe

Diese Drohung ist Teil einer Serie ähnlicher Vorfälle, die in den letzten Tagen Bahnhöfe in verschiedenen österreichischen Bundesländern betrafen. Bisher waren Graz, Linz, Innsbruck, Bregenz, St. Pölten und Klagenfurt von den Drohungen betroffen. Am Hauptplatz in Amstetten sorgten zudem sechs verdächtige Pakete für einen großen Polizeieinsatz und eine großräumige Absperrung.

Ermittlungen laufen auf Hochtouren

Die Ermittlungen zu den Drohungen werden vom Landesamt für Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) koordiniert. Zwar konnte bisher kein direkter Zusammenhang zwischen den einzelnen Drohungen bewiesen werden, doch die Polizei geht davon aus, dass es sich um denselben Verfasser handelt. Die Art und Weise der Drohschreiben, die meist per E-Mail verschickt wurden, deutet darauf hin. Trotz Zweifeln in Sicherheitskreisen an der Ernsthaftigkeit der Drohungen werden alle Vorfälle ernst genommen.

Warnung vor Nachahmungstätern

Die Behörden warnten am Freitag ausdrücklich vor möglichen Nachahmungstätern. Die niederösterreichische Polizei betonte erst kürzlich, dass es sich bei solchen Straftaten keineswegs um Kavaliersdelikte handelt. Personen, die solche Drohungen aussprechen, müssen bei einer Ausforschung mit einer Anklage wegen gefährlicher Drohung oder Landzwang rechnen. Die Strafen hierfür können bis zu drei Jahre Haft betragen. 


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