Über 200 km/h: Raser (19) in Niederösterreich verliert Führerschein und Auto
TRAISKIRCHEN. Nach einer riskanten Raserei auf der A2 musste ein 19-jähriger Niederösterreicher Führerschein und Auto abgeben. Am Dienstagabend, dem 20. Mai 2025, fiel einer Zivilstreife der Autobahnpolizeiinspektion Tribuswinkel ein Pkw mit stark überhöhter Geschwindigkeit auf. Die Polizei stoppte den 19-jährigen Mann.
Der Vorfall ereignete sich gegen 21:20 Uhr im Gemeindegebiet von Traiskirchen auf der A2 in Fahrtrichtung Wien.
Massive Überschreitungen der Tempolimits
Berichten zufolge war der junge Lenker, ein 19-jähriger Mann aus dem Bezirk Baden, über mehrere Streckenabschnitte hinweg mit deutlich zu hoher Geschwindigkeit unterwegs. Im Bereich mit einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h wurde eine durchschnittliche Geschwindigkeit von rund 201 km/h gemessen. In einem Abschnitt mit Tempolimit 100 km/h fuhr der junge Mann rund 174 km/h. Selbst in einer 80er-Zone wurde noch eine Durchschnittsgeschwindigkeit von etwa 163 km/h festgestellt.
Polizeikontrolle in Vösendorf
Die Streife konnte das Fahrzeug schließlich im Gemeindegebiet von Vösendorf (Bezirk Mödling) anhalten. Bei der Kontrolle wurde dem 19-Jährigen der Führerschein vorläufig abgenommen. Zudem erfolgte die vorläufige Beschlagnahmung des Fahrzeugs.
Verwaltungsanzeige folgt
Die Polizei stuft den Fall als exzessive Geschwindigkeitsüberschreitung ein. Der junge Mann wird der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zur Anzeige gebracht. Neben dem Führerscheinverlust und der Fahrzeugabnahme drohen ihm weitere rechtliche Konsequenzen.
Strenge Maßnahmen gegen Raser
Rasen wird in Österreich streng bestraft und kann weitreichende Konsequenzen haben. Bereits bei moderaten Geschwindigkeitsüberschreitungen drohen hohe Geldstrafen, Vormerkungen und der Entzug der Lenkberechtigung. Wer jedoch besonders rücksichtslos unterwegs ist – etwa mit mehr als 60 km/h über dem Tempolimit im Ortsgebiet oder 70 km/h außerorts – muss mit drastischen Maßnahmen rechnen. In solchen Fällen kann das Fahrzeug nicht nur vorläufig, sondern auch dauerhaft beschlagnahmt und versteigert werden. Zusätzlich kann der Führerschein für mehrere Monate entzogen werden, in besonders schweren Fällen sogar dauerhaft. Kommt es durch das Rasen zu einer konkreten Gefährdung oder gar Verletzung anderer Verkehrsteilnehmer, drohen auch strafrechtliche Konsequenzen bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen.
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