Fahrverbot an der Küste: Das müssen Italien Urlauber 2025 wissen
AMALFIKÜSTE. Die Amalfiküste ist eine der beliebtesten und schönsten Urlaubsregionen Süditaliens. Sie ist bekannt für ihre engen Straßen sowie tägliches Verkehrschaos. Strenge Fahrverbote sollen dies nun regulieren.

Ziel der neuen Regelung ist es, das zunehmende Verkehrschaos auf der beliebten Küstenstraße SS163, auch bekannt als Amalfitana, einzudämmen.
Fahrverbot in festgelegten Zeiträumen und Stunden
Berichten zufolge gilt das Fahrverbot auf dem rund 50 Kilometer langen Abschnitt zwischen Vietri sul Mare und Positano und ist zeitlich begrenzt. Es tritt in mehreren Phasen im Frühjahr, Sommer und Herbst in Kraft:
- Vom 13. April bis 1. Mai gilt das Fahrverbot täglich von 10 bis 18 Uhr.
- Vom 1. Juni bis 31. Juli nur an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen jeweils von 10 bis 18 Uhr.
- Vom 1. August bis 30. September besteht das Verbot an allen Tagen zwischen 10 und 18 Uhr.
- Vom 1. bis 30. Oktober gilt es erneut nur an Wochenenden und Feiertagen in der Zeit von 10 bis 18 Uhr.
Nummernschild-System zur Verkehrssteuerung
Das Fahrverbot basiert auf einem sogenannten „Nummernschild-System“: An geraden Kalendertagen dürfen Fahrzeuge mit gerader Endziffer im Kennzeichen nicht fahren, an ungeraden Tagen gilt das Verbot für Wagen mit ungerader Endziffer. Diese Regelung betrifft nicht nur italienische Autos, sondern auch ausländische Pkw, Mietwagen und sogar Touristenbusse.
Ausnahmen und Bußgelder
Vom Fahrverbot ausgenommen sind Anwohner der 13 Gemeinden der Amalfiküste sowie der Gemeinde Agerola, Taxis, Motorräder, Vespas und andere Zweiräder. Wer die Vorschriften missachtet, muss mit Geldbußen rechnen. Touristen, die eine Unterkunft entlang der Strecke gebucht haben, sind an den Tagen ihrer An- und Abreise ebenfalls ausgenommen, müssen jedoch eine Reservierungsbestätigung vorlegen können.
Besondere Regeln für Wohnmobile und größere Fahrzeuge
Für Wohnmobile und Fahrzeuge, die länger als 10,36 Meter sind – inklusive Wohnwagen-Gespanne – gilt ein ganzjähriges Fahrverbot. Diese Fahrzeuge dürfen täglich von 6:30 bis 24:00 Uhr nicht auf der Amalfitana unterwegs sein. Bei Verstößen drohen Bußgelder von mindestens 100 Euro.
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