Schwammerlsuche in Österreich: So vermeiden Sammler teure Strafen
ÖSTERREICH. Pilzesammeln ist in Österreich beliebt – doch wer mehr als zwei Kilogramm am Tag mitnimmt, riskiert hohe Strafen. Diese Regeln sollten Sammler kennen.
Wenn im Spätsommer der Duft von feuchtem Waldboden und frischen Schwammerln in der Luft liegt, zieht es viele Österreicher in die Wälder. Doch so romantisch die Vorstellung auch ist – wer sich nicht an die klaren gesetzlichen Vorgaben hält, riskiert saftige Strafen.
Die magische Grenze: 2 Kilogramm
Laut Forstgesetz ist das Sammeln von Pilzen für den Eigenbedarf erlaubt – jedoch nur bis zu zwei Kilogramm pro Person und Tag. Wer mehr einpackt, begeht eine Verwaltungsübertretung und muss mit Geldstrafen von bis zu 730 Euro rechnen. In Kärnten kann es sogar bis zu 3.630 Euro teuer werden.
Kontrollen jederzeit möglich
Bergwacht, Polizei und Forstschutzorgane dürfen die mitgeführte Menge jederzeit überprüfen. Wird ein Sammler mit über der erlaubten Menge erwischt, können Pilze beschlagnahmt und Anzeigen erstattet werden.
Zusatzregeln je nach Bundesland
Einige Regionen haben noch strengere Vorschriften: In Salzburg darf nur zwischen 7 und 19 Uhr gesammelt werden, in Tirol sind Werkzeuge wie Rechen verboten, und in Vorarlberg ist das Sammeln auf bekannte Speisepilze beschränkt.
Achtung bei organisierten Sammelaktionen
Geführte Pilzexkursionen mit Sammeln oder gemeinschaftliches Pflücken in großen Gruppen sind gesetzlich untersagt. Selbst die Teilnahme kann strafbar sein.
Tipp für Sammler
Nur bekannte Speisepilze mitnehmen, auf Schilder und lokale Vorschriften achten – und die 2-Kilo-Grenze respektieren. So bleibt das Schwammerlsuchen ein unbeschwerter Genuss.
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