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Horror-Crash bei Tulln: 17-Jähriger ohne Führerschein kracht gegen Baum

Tips LogoThomas Leitner, 05.04.2026 14:00

NIEDERÖSTERREICH. Ohne Führerschein, unter Drogenverdacht und mit illegalem Auto. In Maria Gugging krachte ein 17-Jähriger gegen einen Baum – zwei Verletzte.

Polizei führ Ermittlungen zum Unfallhergang durch (Foto: CreativeIvan/adobe.stock)
Polizei führ Ermittlungen zum Unfallhergang durch (Foto: CreativeIvan/adobe.stock)

Ein riskantes Manöver endet in einem schweren Unfall: Ein 17-jähriger afghanischer Staatsbürger hat am Samstagnachmittag, 4. April 2026, auf der Bundesstraße 14 in Maria Gugging (Bezirk Tulln) die Kontrolle über ein Auto verloren – mit dramatischen Folgen.

Der Jugendliche war ohne gültige Lenkberechtigung unterwegs, zudem war das Fahrzeug nicht zum Verkehr zugelassen. Gegen 14:30 Uhr beschleunigte er offenbar stark in Fahrtrichtung Klosterneuburg. Kurz darauf verlor er die Kontrolle über den Pkw, kam von der Straße ab und prallte mit voller Wucht gegen einen Baum.

Auto auf Gegenfahrbahn geschleudert

Durch die enorme Aufprallkraft wurde das Fahrzeug zurück auf die Fahrbahn geschleudert – direkt in den Bereich des Gegenverkehrs. Nur durch Glück kam es zu keiner weiteren Kollision.

Sowohl der 17-jährige Lenker als auch sein 18-jähriger syrischer Beifahrer, beide aus dem Bezirk Tulln, wurden verletzt. Nach ersten Erkenntnissen dürften sie nicht angeschnallt gewesen sein. Beide mussten mit Verletzungen unbestimmten Grades ins Landesklinikum Tulln eingeliefert werden. Am Fahrzeug entstand Totalschaden.

Drogenverdacht und falsche Kennzeichen

Die Situation spitzte sich weiter zu: Beim Lenker stellten die Beamten Symptome einer möglichen Suchtmittelbeeinträchtigung fest. Die Staatsanwaltschaft Korneuburg ordnete eine Blutabnahme an.

Auch im Fahrzeug selbst machten die Ermittler einen brisanten Fund. Vier entfremdete Kennzeichen wurden sichergestellt. Zusätzlich wurden beim Beifahrer Suchtmittel entdeckt.

Die Polizeiinspektion Klosterneuburg führt nun weitere Ermittlungen – sowohl wegen möglicher Verstöße nach dem Suchtmittelgesetz als auch wegen der Verwendung fremder Kennzeichen.


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