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TOSKANA. Die italienische Region Toskana reagiert auf die erste große Hitzewelle des Jahres. Wegen der anhaltend hohen Temperaturen gelten bereits ab Ende Mai strenge Einschränkungen für Arbeiten im Freien. Die neue Verordnung soll Beschäftigte vor den gesundheitlichen Folgen extremer Hitze schützen und läuft bis zum 31. August 2026.

Symbolbild: Jenny Sturm/stock.adobe.com
Symbolbild: Jenny Sturm/stock.adobe.com

Damit ist die Toskana die erste Region Italiens, die in diesem Jahr ein offizielles Sommer-Hitzeprotokoll für Arbeitnehmer eingeführt hat. Experten rechnen damit, dass weitere Regionen in den kommenden Wochen ähnliche Maßnahmen beschließen könnten.

Arbeitsverbot während der heißesten Stunden

Die Regelung sieht vor, dass Arbeiten mit längerer direkter Sonneneinstrahlung an besonders belastenden Tagen zwischen 12:30 Uhr und 16:00 Uhr untersagt werden können. Betroffen sind vor allem Tätigkeiten in der Landwirtschaft, im Garten- und Floristikbereich, auf Baustellen im Freien sowie in Steinbrüchen. Das Verbot gilt allerdings nicht automatisch jeden Tag. Grundlage ist das italienische Warnsystem „Worklimate 3.0“, das die Belastung durch Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Sonneneinstrahlung bewertet. Wird dort ein hohes Risiko für Hitzestress festgestellt, müssen Arbeitgeber reagieren.

Arbeitgeber müssen Schutzmaßnahmen umsetzen

Die Verantwortung für den Schutz der Beschäftigten liegt bei den Unternehmen. Sie müssen beurteilen, ob die bestehenden Maßnahmen ausreichen oder ob die Arbeit vorübergehend eingestellt werden muss. Empfohlen werden unter anderem:

  • Schattenplätze auf Baustellen und Feldern
  • zusätzliche Ruhepausen
  • Arbeitszeiten in den frühen Morgenstunden
  • leichte und geeignete Schutzkleidung
  • ausreichende Versorgung mit Trinkwasser

Mit den Maßnahmen sollen gesundheitliche Risiken wie Kreislaufprobleme, Dehydrierung, Hitzeschläge und langfristiger Hitzestress verhindert werden.

Ausnahmen für öffentliche Einsätze

Von der Verordnung ausgenommen sind Arbeiten im öffentlichen Interesse, etwa Einsätze des Zivilschutzes oder Maßnahmen zur öffentlichen Sicherheit und Versorgung. Auch dort müssen jedoch besondere Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten eingehalten werden.


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