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WELT. Powerbanks dürfen im Flugzeug grundsätzlich nur im Handgepäck mitgeführt werden. Reisende müssen zudem Kapazitätsgrenzen und strengere Vorgaben einzelner Fluggesellschaften beachten. Beschädigte oder aufgeblähte Geräte gehören nicht an Bord. 

Powerbanks gehören ins Handgepäck. Welche Kapazitätsgrenzen gelten und warum Airlines die Nutzung an Bord einschränken. (Foto: Monthira/adobe.stock)

Smartphone, Kopfhörer und Tablet begleiten viele Menschen auf Flugreisen. Wie der TÜV-Verband berichtet, können beschädigte Lithium-Ionen-Zellen jedoch stark überhitzen und im schlimmsten Fall Rauch oder Flammen verursachen.

Ein Defekt soll deshalb möglichst früh erkannt werden. Im Handgepäck kann die Kabinenbesatzung rasch eingreifen, während ein Brand im Frachtraum deutlich schwieriger zu entdecken und zu bekämpfen wäre.

Powerbanks gehören ins Handgepäck

Powerbanks gelten im Luftverkehr als Ersatzbatterien und dürfen nicht im aufgegebenen Koffer transportiert werden. Die Kontakte sollten gegen Kurzschlüsse geschützt sein, etwa durch eine Hülle, Schutzkappen oder die Originalverpackung.

Schlüssel, Münzen und andere Metallgegenstände dürfen nicht mit den Anschlüssen in Berührung kommen. Auch Stürze, starker Druck oder andere mechanische Belastungen können Zellen im Inneren beschädigen.

Aufgeblähte, verformte oder ungewöhnlich warme Geräte sollten nicht mehr verwendet werden. Sie müssen fachgerecht entsorgt werden und dürfen keinesfalls mit auf die Reise.

Kapazität entscheidet über Mitnahme

Powerbanks bis 100 Wattstunden sind in der Regel im Handgepäck erlaubt. Das entspricht je nach Zellspannung ungefähr einer Kapazität von 27.000 Milliamperestunden.

Für Geräte mit mehr als 100 und höchstens 160 Wattstunden ist meist die vorherige Zustimmung der Fluggesellschaft notwendig. Nach den aktuellen IATA-Empfehlungen dürfen Passagiere höchstens zwei Powerbanks mit bis zu 100 Wattstunden mitführen.

Fluggesellschaften können zusätzliche Einschränkungen festlegen. Manche verbieten das Laden von Smartphones während des Fluges oder verlangen, dass Powerbanks griffbereit bleiben und nicht im Gepäckfach verstaut werden.

Sicherheitsmerkmale beim Kauf prüfen

Beim Kauf sollten Hersteller, Kapazität und technische Daten klar angegeben sein. Auffällig günstige Produkte ohne nachvollziehbare Herkunft oder mit unrealistischen Leistungsangaben können ein erhöhtes Risiko darstellen.

Hochwertige Geräte verfügen über Schutzmechanismen gegen Überladung, Tiefentladung, Überhitzung und Kurzschlüsse. Die CE-Kennzeichnung bestätigt die Herstellererklärung zur Einhaltung europäischer Vorgaben. Zusätzliche Orientierung bieten unabhängige Prüfzeichen wie das GS-Zeichen.

Vor dem Abflug empfiehlt sich ein Blick auf die Website der jeweiligen Fluggesellschaft. Dort finden Reisende die verbindlichen Vorgaben zu Anzahl, Kapazität, Aufbewahrung und Nutzung der Powerbanks an Bord.


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