ARBÖ Appell: Fahrverbote in Wäldern einhalten
OÖ. Der Erholungswert von Freizeitaktivitäten im Wald ist unumstritten. Im Forstgesetz ist auch grundsätzlich eine freie Begehbarkeit von Wäldern und Forststraßen verankert. Was viele nicht wissen: Das Fahren im Wald – egal ob mit KFZ oder Fahrrad – ist nur unter ausdrücklicher Zustimmung des Waldbesitzers erlaubt.
In Oberösterreich stehen Radfahrern rund 700 Kilometer Forststraßen als ausgewiesene Radwege zur Verfügung. Hinzu kommen rund 5.000 Kilometer vom umfangreichen Güterwegenetz in Oberösterreich, welche Radfahrer und Mountainbiker nutzen dürfen. Wenn man abseits von diesen Güterwegen, freigegeben Forststraßen oder Waldwegen mit dem Fahrrad unterwegs ist, handelt man auf eigenes Risiko. Bei unbefugtem Fahren im Wald drohen außerdem sowohl Verwaltungsstrafen als auch zivilrechtliche Klagen von Waldeigentümern.
Der ARBÖ appelliert an Radfahrer und Mountainbiker die Vorschriften zu beachten und nur jene Forst- und Waldwege zu befahren, welche als Rad- bzw. Mountainbikerouten gekennzeichnet sind. HIER ist außerdem eine Übersicht des OÖ-Mountainbikenetzes abrufbar.
Haftpflicht-Versicherung für Radfahrer
Ein weiterer Faktor, den viele Radfahrer vergessen oder als unwichtig erachten ist eine entsprechende Haftpflicht-Versicherung: Egal ob auf dem Mountainbike über Stock und Stein oder auf dem Citybike am Weg zur Arbeit: Auch als Radfahrer kann man beträchtliche Schäden verursachen. Wenn ein Radfahrer beispielsweise einen Wanderer oder einen anderen Radfahrer verletzt, können die Heilungskosten, für welche der Radfahrer aufzukommen hat, schnell im fünf- oder gar sechsstelligen Eurobereich liegen.
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