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Raserautos: Dauerhafte Abnahme und Versteigerung schwierig

Tips Logo Online Redaktion, 22.03.2024 17:24

OÖ. Nachdem einem Raser am späten Mittwochabend auf der A1 Westautobahn das Fahrzeug vorläufig abgenommen wurde, wird die dauerhafte Abnahme und Versteigerung nun als eher unwahrscheinlich eingestuft.

Selbst nach der Gesetzesänderung wird es wohl eher die Ausnahme bleiben, dass Raserautos beschlagnahmt und versteigert werden. (Foto: laumat.at/Matthias Lauber)

Seit 1. März kann die Polizei Rasern das Auto abnehmen. Die vorgesehene Beschlagnahmung und anschließende Versteigerung dürfte - wir am Freitag mehrere Medien berichten und im Vorfeld von Verkehrsjuristen vorhergesehen - nur selten eintreffen. Österreichweit gab es fast täglich Meldungen von beschlagnahmten Raser-Fahrzeugen. In den meisten Fällen musste das Fahrzeug wieder zurückgegeben werden. Als wahrscheinlich gilt dies offenbar nun auch im Falle des auf der A1 Westautobahn bei Allhaming (Bezirk Linz-Land) angehaltenen Rasers: Ein serbischer Lenker war am späten Mittwochabend zwischen Sattledt und Sipbachzell mit 223 km/h anstatt maximal erlaubter 130 km/h gemessen worden. In dem Fall dürfte sich die „negative Prognoseeinschätzung“ als schwierig erweisen, welche - wie Juristen erklärten - bei ausländischen Staatsbürgern in der Regel grundsätzlich schwieriger sei, als bei Österreichern. Der 36-jährige serbische Staatsbürger aus der Schweiz durfte aufgrund der rechtlichen Lage sogar seinen Führerschein behalten. In Österreich gilt für ihn lediglich ein Lenkverbot für die Dauer von sechs Monaten. In anderen Ländern darf der serbische Staatsbürger weiter unbehelligt ein Fahrzeug lenken.


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