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Neue Nachtgastro-Regel gilt nicht für Zeltfeste oder Konzerte

Tips Logo Karin Seyringer, 21.07.2021 12:10

Ö/OÖ/NÖ. Das Gesundheitsministerium hat am Mittwoch eine weitere Verordnung erlassen, die besagt, dass die ab 22. Juli verschärften Bestimmungen in der Nachtgastro (Zutritt nur geimpft oder mit negativem PCR-Test) nicht für Konzerte oder Zeltfeste gelten. Hier bestehe ohnehin eine behördliche Bewilligungspflicht, heißt es in der rechtlichen Begründung.

Symbolfoto (Foto: FooTToo/Shutterstock.com)
Symbolfoto (Foto: FooTToo/Shutterstock.com)

Betriebsstätten der Nachtgastronomie – also laut Verordnung „Betriebsstätten des Gastgewerbes, in denen mit einer vermehrten Durchmischung und Interaktion der Kunden zu rechnen ist, wie insbesondere Diskotheken, Clubs und Tanzlokale“ dürfen ab 22. Juli nur mehr besucht werden, wenn ein Impfnachweis oder ein negativer PCR-Test (maximal 72 Stunden lang ab Probenahme gültig) vorliegen.

Bei „ähnlich gelagerten Fällen von Zusammenkünften“ wie Konzerten ohne fixe Sitzplätze oder Festen allerdings bleibt es bei der generell gültigen 3-G-Regel (geimpft, getestet, genesen). In der rechtlichen Begründung wird argumentiert, dass es hier im Unterschied zur Nachtgastro eine behördliche Bewilligungspflicht gebe, eine behördliche Kontrolle sei dadurch sichergestellt. Die Bezirksverwaltungsbehörden könnten ebenfalls auf die jeweils aktuelle regionale, epidemiologische Lage Rücksicht nehmen.

Trotz der schärferen Regeln in der Nachtgastro wird aber die geplant die Kapazitätsbeschränkung von bisher 75 Prozent aufgehoben, Vollbetrieb ist wieder möglich.

Lockerungen bei Maskenpflicht

Ab 22. Juli kommt es aber nicht nur zu den vereinzelten Verschärfungen (neben Zugang zur Nachtgastro auch verschärfte 3G-Kontrollen generell in der Gastro, weiterhin aufrecht bleibende Registrierungspflicht, zudem ab 15. August: Grüner Pass erst ab der Zweitimpfung, Ausnahme Johnson & Johnson), sondern auch zu Lockerungen bei der Maskenpflicht.

Auch im Handel - ausgenommen „Orte des täglichen Bedarfs“ wie Supermärkte, Apotheken, Banken oder Behörden - fällt die Maskenpflicht, genauso in Museen oder Bibliotheken. Wien macht hier die Ausnahme, aufgrund steigender Covid-Zahlen bleibt Wien bei der Maskenpflicht.

Die Maskenpflicht bleibt auch im Gesundheitsbereich und in Alten- und Pflegeheimen, die Einrichtungen können hier selbst festlegen, daher ist hier auch FFP2-Maskenpflicht möglich.

Taskforce tagt wieder

Allerdings tagt am 22. Juli auch wieder die Covid-Taskforce aus Vertretern verschiedener Ministerien und des Bundesland-Vorsitzes Tirol und bespricht mögliche weitere Schritte. Ob es morgen neuerlich zu Änderungen kommt, ist unklar. Dem Vernehmen nach forderte Gesundheitsminister Mückstein weiterhin Verschärfungen bei Reiserückkehrern.

Ankündigung: Apotheken wollen kostenlose PCR-Tests anbieten

Apotheken wollen demnächst kostenlose PCR-Tests anbieten. Das sei mit dem Gesundheitsministerium und den Sozialversicherungen bereits vereinbart, wird Apothekerkammer-Präsidentin Ulrike Mursch-Edlmayr in Medien zitiert. In der Apothekerkammer werde das Angebot Mittwochnachmittag Präsidium abgesegnet. Verwendet werden sollen nicht Gurgel-Tests, sondern abgestrichene PCR-Labortests.


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