Wer ohne Helm am Motorrad fährt, im Auto nicht angeschnallt ist oder ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, muss ab Montag mit höheren Strafen rechnen.
Mit Montag, 1. Mai, treten Teile der 41. Novelle des Kraftfahrgesetzes 1967 (KFG) in Kraft, die für einige Delikte höhere Strafen definiert. So wird die Strafe für das Telefonieren während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung auf 100 Euro verdoppelt. „Bei einer Anzeige – vor allem bei Strafen, die durch Fotos von Abstands- oder Geschwindigkeitsmessungen veranlasst werden – sind Strafen bis zu 140 Euro möglich“, erklärt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer.
50 Euro bei fehlendem Gurt
Die Strafen für Motorradfahren ohne Helm oder Autofahren ohne angelegten Sicherheitsgurt belaufen sich künftig auf 50 Euro, eine Anzeige bis zu 100 Euro. „Zusätzlich drohen wie bisher zivil- und strafrechtliche Folgen, wie beispielsweise Nachteile bei Schadenersatzansprüchen oder bei Versicherungsleistungen“, so der ÖAMTC-Jurist.
Mit den Verschärfungen soll die Verkehrssicherheit erhöht werden.
Der Mobilitätsclub ARBÖ glaubt aber nicht, dass eine Verdoppelung der Strafen den gewünschten Effekt hat: „Es ist davon auszugehen, dass die Anzahl der Delikte aufgrund der Verdoppelung der Strafhöhen nicht zurückgehen werden. Jemand, der noch immer ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, wird es vermutlich auch weiterhin machen. Und außerdem sind die Möglichkeiten der Exekutive beschränkt, da der Lenkende aufgehalten werden muss oder ein Fotobeweis vorliegen muss“, so ARBÖ-Rechtsexperte Johann Kopinits.
Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden