Land Oberösterreich gibt Wolf im Mühlviertel zum Abschuss frei
UNTERWEISSENBACH/OÖ. Das Land OÖ hat aufgrund der Regelungen der Oö. Wolfsmanagementverordnung einen weiteren Wolf in Oberösterreich - im Mühlviertel - als Risikowolf eingestuft. Die Entnahme wurde am Dienstag behördlich freigegeben. Es ist der zweite Wolf, der zum Abschuss freigegeben wurde, neben einem im Salzkammergut.
Im August 2023 wurde zweimal ein Wolf im Bereich von landwirtschaftlichen Anwesen in der Gemeinde Unterweißenbach, Bezirk Freistadt, angetroffen, er keine natürliche Scheu vor dem Menschen gezeigt hat.
Zeigte keine Scheu
Am 15. August 2023 wurde kurz nach 6 Uhr früh ein Wolf dabei beobachtet, wie er an einem Hühnergehege neben einem landwirtschaftlichen Anwesen entlanglief und sich in Folge auf eine Entfernung von etwa 50 Meter einem Menschen näherte. Dieser konnte durch lautes Händeklatschen bewirken, dass der Wolf ruhig davonlief.
Ein weiteres Mal wurde am 26. August gegen 21:30 Uhr ein Wolf im Innenhof eines landwirtschaftlichen Anwesens angetroffen, der sich auch durch lautes Händeklatschen nicht vertreiben ließ. Erst nachdem der Hauseigentümer ein Holzstück geworfen hat, lief der Wolf davon.
Gerissenes Reh
Die DNA-Analyse eines gerissenen Rehs in der Gemeinde Unterweißenbach Ende Juli dieses Jahres ergab, dass es sich beim Rissverursacher um einen weiblichen Wolf gehandelt hat.
„Aufgrund der Regelungen der Oö. Wolfsmanagementverordnung bzw. des dieser zugrundeliegenden österreichweit geltenden Managementplans ist von einem Risikowolf auszugehen, der ein kritisches Verhalten im Sinn der genannten Bestimmungen zeigt und daher eine Entnahme möglich macht“, teilt das Land OÖ mit.
Jagdleiter informiert
Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP) hat den Schritt veranlasst: „Die zweite Vergrämungsmaßnahme in Unterweißenbach zeigt uns klar und deutlich: Der Wolf hat die Scheu vor dem Menschen verloren! Wer also die Annäherungen des Wolfes in Unterweißenbach verharmlost, spielt mit der Sicherheit unserer Bürger. Wir halten uns exakt an die engen Vorgaben der Wolfs-Verordnung. Die zuständigen Jagdleiter wurden informiert.“
Vier Wochen aufrecht
Innerhalb der nächsten vier Wochen ist damit eine Entnahme des Risikowolfs, innerhalb eines Zehn-Kilometer-Radius ausgehend vom Ort der letzten Vergrämung, legal möglich.
Forderung: FFH-Richtlinie überarbeiten
Langer-Weninger tritt auch erneut dafür ein, die Fauna-Flora-Habitat-(FFH) Richtlinie auf europäischer Ebene zu überarbeiten: „Der Wolf benötigt ein Bestandsmanagement wie jedes andere Wildtier. Die EU-Kommission muss den Gesamtkontext betrachten und darf sich nicht in ideologischen Paradigmen verbeißen!“
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