LINZ. Der oberösterreichische Landesverwaltungsgerichtshof hob eine Strafe gegen eine Klimaaktivistin auf, weil diese auf ein Fehlverhalten als Fußgängerin beruht und damit ein falsches Gesetz angewendet wurde.
Aus einem nicht alltäglichen Grund entging eine Klimaaktivistin einer Strafe, nachdem sie sich Anfang September vergangenen Jahres im Morgenverkehr bei der Wiener Straße auf die Straße geklebt hatte. Sie hatte eine Bußgeldzahlung von 200 Euro aufgebrummt bekommen, da sie - so der juristische Vorwurf - „als Fußgänger beim Betreten der Fahrbahn nicht auf den übrigen Verkehr achtgegeben habe, da sie die Fahrbahn durch ‚Sitzen‘ auf der Fahrbahn blockierte“. Dagegen legte sie Berufung ein - und bekam vom Landesverwaltungsgerichtshof wie ein den Tips vorliegendes Urteil zeigt nun Recht.
Denn, so das Gericht, die Absicht der Aktivistin und der Zweck ihres Handelns lag bereits beim Betreten der Fahrbahn darin, diese zu verkehrsfremden Zwecken zu verwenden. So wollte die „Klimakleberin“ die Straße nicht als Fußgängerin zu Fortbewegungszwecken benutzen und sie auch nicht überqueren. Vielmehr wollte sie diese, wie die Behörde in ihrem Spruch auch darlegt, „blockieren“. Aus diesem Grund habe sie die Straße auch nicht „als Fußgänger“ im Sinne der Straßenverkehrsordnung betreten. Richtigerweise hätte man ihr die Benützung der Straße für eine Versammlung ohne vorherige vorgenommene Anmeldung dieser Aktion vorwerfen müssen.
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17.07.2024 19:19
Gericht grün verblendet
Das ist wieder einmal eine Bleistiftspitzer/Erbsenzähler Entscheidung...... Begründung an den Haaren herbeigezogen. Wenn sie kein Auto benützen sind sue Fussgänger. Blockierabsicht beseitigt nicht due Fussgängereigenschaft Habüchener gehts nicht. LG Dr. RINNER RA emerit.