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Vogelgrippe-Stallpflicht endet mit 4. April

Tips LogoKarin Seyringer, 03.04.2026 10:06

OÖ. Gute Nachrichten für Geflügelhalter: Mit Frühlingsbeginn entspannt sich die Lage rund um die Vogelgrippe spürbar. Daher wird mit Wirksamkeit 4. April in ganz Österreich das Risiko von „stark erhöht“ auf „erhöht“ herabgestuft.

Symbolfoto (Foto: September/stock.adobe.com)
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„Damit entfällt die Stallpflicht – eine enorme Erleichterung für unsere Geflügelbäuerinnen und -bauern. Gleichzeitig gilt: Wachsamkeit bleibt entscheidend. Nur konsequente Biosicherheitsmaßnahmen sichern unsere Bestände nachhaltig“, betont Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP).

Das Gesundheitsministerium senkt die Lage von „stark erhöhtem Risiko“ auf „erhöhtes“ Risiko, gültig ab Samstag, 4. April. Das ergab eine Risikobewertung der AGES - Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit.

Maßnahmen in Gebieten mit erhöhtem Risiko

Dennoch gibt es Dinge zu beachten:

  • Es muss eine Trennung von Enten und Gänsen von anderem Geflügel sichergestellt sein.
  • Das Geflügel ist bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen (Netze, Dächer), die Fütterung und Tränkung der Tiere erfolgt im Stall oder unter einem Unterstand.
  • Eine Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, erfolgen.
  • Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen.

Jeder Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Erreger der Geflügelpest ist zudem weiterhin bei der lokalen Veterinärbehörde zu melden.


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