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LINZ. Seit 1. Februar 2026 gelten in Oberösterreich strengere Regeln für die Sozialhilfe. Bereits sechs Monate nach Inkrafttreten zeigt die Bilanz einen Rückgang um fünf Prozent bei den Beziehern. 

Sozial-Landesrat Christian Dörfel präsentierte eine erste Zwischenbilanz. (Foto: Land OÖ/Lina Spenglingwimmer)

„Die Zahlen zeigen, dass wir auf dem richtigen Weg sind“, so Sozial-Landesrat Christian Dörfel, der betont: „Sozialhilfe ist Hilfe zur Selbsthilfe, kein Lebensmodell. Wer auf Unterstützung angewiesen ist, bekommt sie – aber wir erwarten auch, dass Menschen aktiv an der Verbesserung ihrer Situation mitwirken. Wir unterstützen jene, die wollen, aber aus irgendwelchen Gründen nicht können. Wer könnte, aber nicht will, muss mit Konsequenzen rechnen.“ 

Konkrete Ziele des strengeren Gesetzes sind die Bezugsdauer zu verkürzen, Eigenverantwortung stärker einzufordern und Sozialhilfe klar als vorübergehende Hilfe zur Selbsthilfe zu definieren.

Rückgang der Bezieher um fünf Prozent

Bereits in den ersten sechs Monaten seit Inkrafttreten des neuen Sozialhilfegesetzes zeigensich die angestrebten Effekte. Zwischen 1. Februar und 7. Juli 2025 bezogen insgesamt7.660 Personen Sozialhilfe, im Vergleichszeitraum des heurigen Jahres waren es 7.279. Dasentspricht einem Rückgang von rund 5 Prozent. 

Deutlicher zeigt sich der Rückgang bei arbeitsfähigen Beziehern. Die Zahl sank im Vergleichszeitraum von 2.916 auf 2.693 Personen – ein Rückgang um rund7,7 Prozent.

Zu bewähren scheint sich auch der reduzierte Richtsatz beim Einstieg. 49 Personen erhielten nur 50 Prozent, da sie nicht glaubhaft nachweisen konnten, aktiv an der Verbesserung der eigenen Lebenssituation mitzuwirken. 

Auch bei den Leistungskürzungen zeigt das neue Sozialhilfegesetz Wirkung. Insgesamt ist die Zahl der Kürzungen gegenüber dem Vorjahr von 482 auf 420 Fälle zurückgegangen. Rückgänge gibt es insbesondere bei unrechtmäßigem Leistungsbezug, der Verletzung vonIntegrationspflichten sowie der zweckwidrigen Verwendung von Sozialhilfeleistungen. 

Das Landesverwaltungsgericht bestätigt grundsätzlich den oberösterreichischen Weg: Sozialhilfe sei kein bedingungsloses arbeitsloses Grundeinkommen. Leistungsbeziehende müssten im zumutbaren Umfang dazu beitragen, ihre soziale Notlage zu überwinden.

Zentrale Neuerungen im Überblick

Ab Antragstellung ist ein verbindlicher, individueller Maßnahmenplan vorgesehen, etwa für Deutschkurse, gesundheitliche Stabilisierung oder Arbeitsmarktintegration.

Bei Pflichtverletzungen sind Leistungskürzungen von 30 oder 50 Prozent möglich; bei fortgesetzter Verweigerung kann die Sozialhilfe vollständig eingestellt werden.

Bei Erstantrag oder Wiedereinstieg wird zunächst nur die halbe Leistung ausbezahlt, wenn Arbeitsbemühungen oder Spracherwerb nicht glaubhaft nachgewiesen werden.

Eltern werden verstärkt in die Pflicht genommen: Leistungen der Sozialhilfesind zweckentsprechend für die Entwicklungs- und Bildungschancen der Kindereinzusetzen.

Ein verbesserter Datenaustausch mit AMS und Behörden soll Missbrauch verringern und Integrationsmaßnahmen beschleunigen.


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