OÖ. Bei winterlichen Temperaturen lassen manche Autofahrer vor Antritt ihrer Fahrt den Motor warmlaufen. Der Arbö Oberösterreich weist daher daraufhin, dass die Praktik verboten und umweltschädigend ist. Wer nicht auf ein vorgewärmtes Fahrzeug verzichten möchte, sollte eine Standheizung in Erwägung ziehen.
Bei winterlichen Temperaturen können der Fahrzeuginnenraum und das Lenkrad eines Autos kalt werden, sofern es im Freien parkt. Wer keine Garage oder Standheizung besitzt, findet an einem frühen Wintermorgen möglicherweise beschlagene oder vereiste Scheiben vor. Um das Auto vor Fahrtantritt aufzuwärmen, sollte der Motor aber nicht ein paar Minuten im Stand laufen, sagt der Arbö Oberösterreich. Gemäß Paragraf 102, Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Warmlaufen-Lassen des Motors eine vermeidbare Luftverunreinigung und damit verboten. Wer sich nicht daran hält, muss mit Strafen bis zu 5.000 Euro rechnen, wobei der übliche Rahmen von 50 bis 200 Euro reicht.
„Lieber wärmer anziehen“
Das Warmlaufen-Lassen des Motors belaste aber nicht nur die Geldbörse, sondern auch die Umwelt. Sowohl der Treibstoffverbrauch als auch die Menge an emittierten Abgasen eines Motors seien im kalten Zustand um ein Vielfaches höher als bei idealer Betriebstemperatur, berichtet der Arboö. „Ganz abgesehen davon, dass ein Warmlaufen-Lassen des Motors im Leerlauf verboten ist, raten wir davon ab – lieber wärmer anziehen als aus reiner Bequemlichkeit die Geldtasche und die Umwelt zu belasten“, resümiert Arbö Oberösterreich Landesgeschäftsführer Thomas Harruk. Darüber hinaus empfiehlt die Organisation eine nachgerüstete Standheizung, Eiskratzer gegen vereiste Scheiben und eine Isomatte. Gute Dienste für die Fahrt bei Kälte würden auch (Eiskratzer-)Handschuhe, Schneebesen, ein Anti-Beschlagtuch und ein Enteisungsspray für Türschlösser leisten.
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