Lebensmittelaufsicht OÖ: Weniger gesundheitsschädliche Proben
OÖ. 5.012 Betriebskontrollen führte die Lebensmittelaufsicht OÖ im Vorjahr durch. Dabei stellte sie 239 Verstöße gegen Hygienevorschriften und 85 gegen andere Gesetze und Verordnungen fest. Sieben Proben wurden als gesundheitsschädlich eingestuft, was ein Rückgang im Vergleich zu 2019 ist. Der Tätigkeitsbericht 2020 wurde am Dienstag, 27. April, von Astrid Zeller, Leiterin der Lebensmittelaufsicht, und Konsumentenschutz-Landesrat Stefan Kaineder präsentiert.

In Oberösterreich sind derzeit 21.574 Betriebe bei der Lebensmittelaufsicht registriert. Darunter sind unter anderem Fleischereien, Bäckereien, Brauereien und Milchverarbeitungsbetriebe, Gastronomie, Großküchen, aber auch Hersteller von Kosmetika und Spielzeuggeschäfte. 5.012 dieser Unternehmen kontrollierte die Lebensmittelaufsicht OÖ im Vorjahr. Für die Untersuchung und Begutachtung war das Labor der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (Ages) zuständig. Insgesamt wurde mehr als jede zehnte Probe von insgesamt 3.888 durchgeführten beanstandet. Das ist ein leichter Rückgang im Vergleich zu 2019. Gründe für die Beanstandungen waren vor allem fehlende Kennzeichnungselemente beziehungsweise zu wenig eindeutige Angaben, fehlende Eignung für den menschlichen Verzehr (ist per se noch nicht gesundheitsschädigend, Anm.) und Motive wie Wertminderungen sowie bestimmte Zusatzstoffe.
Untersuchungen auf Radioaktivität und Gentechnikfreiheit
Die Lebensmittelaufsicht OÖ untersucht nicht nur die Genusstauglichkeit von Lebensmitteln, sondern auch Radioaktivität und Gentechnikfreiheit von Lebensmitteln oder die Inhaltsstoffe von Küchenutensilien und Spielzeug. Ziele sind laut Lebensmittelrecht der Gesundheitsschutz der Verbrauchenden sowie der Schutz der Konsumenten vor Täuschung und Irreführung. Derzeit sind 34 Personen in der Lebensmittelaufsicht beim Amt der Landesregierung tätig, unterstützt werden sie von drei Sachbearbeiterinnen und im Magistrat Linz von weiteren fünf Personen. Im Detail werden unter anderem Betriebskontrollen durchgeführt, Märkte und Veranstaltungen stichprobenartig überwacht, Verdachtsproben gezogen beziehungsweise in Schwerpunktaktionen bestimmte Proben zur Untersuchung in das Labor der Ages gebracht. Eine Landes-Schwerpunktaktion lag im Vorjahr etwa auf Speiseeis. Hier wurden 78 Eisproben aus 38 Betrieben gezogen und auf ihren Keimgehalt analysiert. Bei zwölf Proben wurde eine Beanstandung ausgesprochen. Weitere Kritikpunkte waren Rückstände von Reinigungsmitteln und Kennzeichnungsmängel.
„Die Corona-Pandemie erforderte auch von der Lebensmittelaufsicht große Flexibilität und Umsicht. So wurden vermehrt telefonische Beratungen durchgeführt und Merkblätter für die Gastronomie erstellt, die durch Umstellung auf Take-away neue Wege einschlagen mussten. Besonders freut mich die Angelobung von sechs neuen Aufsichtsorganen, die ihre Ausbildung im letzten Jahr erfolgreich abgeschlossen haben und bereits im Einsatz sind“, sagt Konsumentenschutz-Landesrat Stefan Kaineder (Grüne).
Maßnahmen bei beanstandeten Proben
Was geschieht, wenn bei einem Produkt Mängel festgestellt werden? In erster Linie würden Maßnahmen vorgeschrieben, um die Mängel zu beheben, berichtet Astrid Zeller, Leiterin der Lebensmittelaufsicht OÖ. Darüber hinaus werden Anzeigen bei den zuständigen Behörden erstattet und kostenpflichtige Nachkontrollen durchgeführt. Wenn ein Lebensmittel als „nicht sicher“ eingestuft wird, ist dieses Produkt vom Markt zu nehmen und von den Verbrauchenden zurückzurufen. Das geschieht durch Informationen der Händler wie einen Aushang bei der Kassa oder über die Berichterstattung in Medien. Für Gebrauchsgegenstände und Kosmetika gebe es außerdem das Schnellwarnsystem Rapex, bei dem 2020 600 Meldungen eingegangen seien.
Landesrat Kaineder weist abschließend auf zukünftige Entwicklungen wie die Ausweitung der Kennzeichnungspflicht und die zunehmende Regionalität beim Einkauf hin: „Immer mehr Konsumentinnen und Konsumenten wollen Lebensmittel bewusst einkaufen und regionale Produzentinnen und Produzenten stärken. Dafür braucht es mehr Transparenz. Deshalb freut es mich als Konsumentenschutz-Landesrat besonders, dass die Bundesregierung plant, die Kennzeichnungspflicht auszuweiten. Das schafft auch eine bessere Rückverfolgbarkeit entlang der Produktkette und damit mehr Sicherheit. Die Konsumentinnen und Konsumenten bekommen bessere Entscheidungsgrundlagen zur Hand und greifen vermehrt zu regional produzierten Lebensmitteln“. Damit würden das Klima geschont und regionale Landwirtschaft gesichert werden.


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