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OÖ. Landesabfallverband stellt klar: Keine Änderung bei Alttextiliensammlung

Tips Logo Karin Seyringer, 09.01.2025 15:19

OÖ. Angesichts irreführender Meldungen auch in Sozialen Medien stellt der OÖ. Landesabfallverband klar, dass es 2025 keine Änderungen bei der Sammlung von Altkleidern und Schuhen in OÖ geben wird. Was aktuell gilt.

Symbolfoto (Foto: Prikhodko/stock.adobe.com)
Symbolfoto (Foto: Prikhodko/stock.adobe.com)

Es bleibt dabei: Über die Altstoffsammelzentren werden weiterhin ausschließlich saubere, unbeschädigte und gut tragbare Textilien sowie paarweise gebündelte Schuhe gesammelt. Neben der Sammlung in den ASZ ist es auch möglich, diese Textilien in die Altkleidercontainer einzuwerfen.

Was darf in die Textilsammlung ASZ?

Tragbare Kleidung, unbeschädigte Taschen, Gürtel, Tuchenten, Pölster, Vorhänge, Tisch- und Bettwäsche, sowie Bettfedern mit Inlett. Als Service werden kostenlose Textilien-Sammelsäcke in den ASZ ausgegeben – darauf findet man auch alle Infos, was in die Sammlung darf und was nicht.

Was darf nicht in die Textilsammlung im ASZ?

Nicht tragbare Kleidung, kaputte, nasse oder unangenehm riechende Textilien, Fetzen, Plüschtiere, Schuhe, Industrieabfälle, Teppiche, sowie andere nicht wiederverwendbare Textilien müssen wie bisher im Restmüll entsorgt werden.

EU-Richtlinie bringt keine Änderung in Österreich

Die EU-Abfallrahmenrichtlinie schreibt ab 2025 eine getrennte Sammlung von Textilien vor, um die Wiederverwendung und Recycling zu fördern. Oberösterreich erfüllt diese Vorgabe bereits seit Jahren mit einem flächendeckenden Altkleidersammelsystem. Eine Erweiterung auf nicht tragbare Textilien ist aktuell weder gesetzlich vorgesehen noch aufgrund fehlender Recyclingkapazitäten realisierbar.


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