Kinder: Sicher unterwegs mit Fahrrad und E-Scooter
OÖ. Damit Kinder bereits ab der ersten Ausfahrt mit dem Fahrrad oder E-Scooter im Straßenverkehr sicher unterwegs sind, gilt es, einige wichtige Regeln zu beachten.
Kinder unter zwölf Jahren müssen beim Radeln im öffentlichen Raum begleitet werden – und zwar von einer Person, die mindestens 16 Jahre alt ist. Einzige Ausnahme: „Wenn Kinder den Radfahrausweis haben – sprich die Radfahrprüfung erfolgreich absolviert haben – dürfen sie sich bereits vor Vollendung des zwölften Lebensjahres allein im Straßenverkehr bewegen. Unabhängig davon gilt für Kinder unter zwölf Jahren eine Helmpflicht“, hält der ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried fest.
Auch das Nebeneinander fahren ist extra geregelt: Kinder unter zwölf Jahren und deren Begleitpersonen dürfen im öffentlichen Raum grundsätzlich nebeneinander fahren – davon ausgenommen sind Schienenstraßen.
E-Scooter-Regeln
„Mit dem Elektroscooter darf man ausschließlich dort fahren, wo auch das Radfahren generell erlaubt ist“, so der ÖAMTC-Rechtsberater. Das bedeutet: auf der Fahrbahn bzw. auf Radwegen und Radfahrstreifen. „Auf Gehsteigen und Gehwegen ist das E-Scooterfahren grundsätzlich verboten.“ Sind Radwege vorhanden, muss man diese in der Regel auch benutzen – eben auch als E-Scooterfahrer, außer die Benutzungspflicht ist aufgehoben (erkennbar an den eckigen blauen Verkehrszeichen).
Zudem gibt Authried zu bedenken: „Egal ob Kind, Jugendlicher oder Erwachsener – auf einem E-Scooter darf sich immer nur eine Person befinden – zu zweit oder gar zu dritt zu fahren, ist verboten. Wer dagegen verstößt, muss mit einer Geldstrafe rechnen.“
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