Weitere Angebote

Sociale Medien

Kontakt

Finanzministerium warnt vor Betrugsmasche mit gefälschten Bescheiden

Tips Logo Karin Seyringer, 15.01.2026 13:40

Ö/OÖ. Internetbetrüger versuchen, mit gefälschten Zahlungserinnerungen per Mail Privatpersonen und Unternehmen zur Überweisung von Geldbeträgen auf ausländische Konten zu verleiten. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) mahnt zur Vorsicht. 

Symbolfoto (Foto: tippapatt/stock.adobe.com)
Symbolfoto (Foto: tippapatt/stock.adobe.com)

Gefälschte E-Mail-Nachrichten, die im Namen des BMF versendet werden, enthalten diesmal die Information, dass angeblich offene Zahlungen zu begleichen wären. Bei der aktuellen Betrugsmasche drängen die Internetbetrüger direkt per E-Mail und einer gefälschten Zahlungserinnerung im Anhang auf eine Überweisung auf ausländische Konten.

Das BMF warnt laufend vor solchen und ähnlichen Betrugsversuchen, die über verschiedene Kommunikationskanäle wie SMS, E-Mail, Messenger-Dienste, Telefonanrufe und Social Media sowie über gefälschte Webseiten erfolgen.

Keine Daten übermitteln

Das BMF stellt klar: Informationen des BMF erfolgen grundsätzlich in Form von digital signierten Bescheiden und werden per Post oder in die FinanzOnline Databox zugestellt.

Ansonsten handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen Internet-Betrugsversuch.

Daher gilt: 

  • In keinem Fall den enthaltenen Anweisungen in solchen Nachrichten folgen.

  • Keinesfalls auf darin enthaltene Links oder Dateien klicken

  • Unter keinen Umständen persönliche Daten wie Passwörter, Kreditkartendaten oder Kontoinformationen bekannt geben 

  • Das BMF empfiehlt, solche Nachrichten sofort zu löschen.

Infos zu aktuellen Warnmeldungen

Detaillierte Warnmeldungen zu den aktuellen Betrugsmaschen gibts auf der unabhängigen Informationsplattform Watchlist Internet.

Weitere Informationen zu den Maschen der Betrüger, den Merkmalen von Betrugsversuchen und notwendigen Sicherheitsmaßnahmen gibt's im Folder „Vorsicht Betrug! Geben Sie Internetbetrügern keine Chance“, downloadbar auf der Webseite des BMF und in allen Finanzämtern zur Entnahme aufliegend.


Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.

Jetzt anmelden