ÖGK informiert über Kostenbeteiligung bei Krankentransporten
Ö/OÖ. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hat wie berichtet mit 1. Juli Selbstbehalte für planbare Krankentransporte eingeführt. Aktuell werden Betroffene per Schreiben über die Kosten informiert.
Die Kostenbeteiligung betrifft planbare Krankentransporte ohne akuten medizinischenAnlass. Bei Beförderungen ohne Sanitäter, mit einem Taxi oder Fahrtendienst – fällt ein Kostenanteil in Höhe der Rezeptgebühr (2026 7,55 Euro) an. Für Krankentransporte, bei denen eine sanitätsdienstliche Begleitung notwendig ist, liegt der Selbstbehalt bei 15,10 Euro (2026), also der doppelten Rezeptgebühr.
Ausnahmen
Für einen Großteil der Fahrten, wie Rettungs- und Notarztfahrten sowie Fahrten zu Dialyse-, Chemo- oder Strahlentherapien wird kein Kostenanteil eingehoben. Ebenso ausgenommen von sind Kinder und Personen mit einer Rezeptgebührenbefreiung.
Auch gibt es eine Deckelung: Die Kostenanteile werden für maximal 28 Fahrten pro Kalenderjahr eingehoben.
ÖGK informiert
Die ÖGK versendet aktuell rund 84.000 Forderungsschreiben, ein Teil per e-Zustellung, großteils postalisch.
„Mit den Schreiben an die betroffenen Versicherten informiert die ÖGK transparent über geltende Regelungen und gibt eine Kostenaufstellung“, teilt die Gesundheitskasse mit.
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