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OÖ. Auf Basis des ersten Verordnungsentwurfes der Regierung bestand Verwirrung, ob Hörakustikfachgeschäfte schließen müssen oder nicht. Nun wurde klargestellt, dass Hörakustiker und deren Dienstleistungen zu den systemrelevanten Bereichen zählen und damit geöffnet bleiben dürfen.

Hörakustiker wurden als systemrelevant definiert und dürfen daher geöffnet bleiben (Symbolbild). (Foto: adriaticfoto/Shutterstock.com)

Hörakustiker und ihre Dienstleistungen zählen wie auch im Frühjahr zu den systemrelevanten Bereichen, „die für die Versorgung mit Grundgütern und für Verrichtungen des täglichen Lebens essenziell sind“. Gemeint ist damit der Verkauf von Medizinprodukten, informiert der Hörakustiker Neuroth. „Hören ist ein Grundbedürfnis. Umso wichtiger ist es uns als Gesundheitsdienstleister, die Hörversorgung auch in dieser besonderen Situation weiterhin sicherzustellen. Wir sind weiterhin für alle da, die uns brauchen“, hält Neuroth-Vorsitzender Lukas Schinko fest.

Telefonische Voranmeldung

Angeboten werden bei Hörakustikern Services wie die Batterienversorgung und Reparaturen, aber auch Hörgeräteanpassungen, Hörmessungen oder Beratung. Dafür wird derzeit im Regelfall um eine telefonische Voranmeldung gebeten. Alternativ stehen Onlineshops zur Verfügung.

„Bereits der erste Lockdown hat gezeigt, wie wichtig es ist, gut hören und vor allem verstehen zu können – noch mehr, wenn man aufs Telefon, TV und Radio besonders angewiesen ist“, sagt Schinko. Das belegt eine österreichweite Umfrage, die Neuroth in Auftrag gegeben hat. Rund jeder Neunte bemerkte in der Corona-Pandemie Probleme beim Hören und Verstehen, vor allem Über-65-Jährige. Bei jeder zweiten Person ist das Hörbewusstsein gestiegen.


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