Neues Hundehaltegesetz in OÖ: erweiterte Prüfung, Kritik an Rassenliste (Update)
OÖ. In Oberösterreich ist eine Novelle des Hundehaltegesetzes geplant, die auf Sicherheits-Landesrat Wolfgang Klinger zurückgeht. Bis 30. Dezember 2020 konnten Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf abgegeben werden. Hundetrainer kritisieren unter anderem die darin vorgesehene Ergänzung zu „Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial“. Update: Die Grünen schließen sich den Kritikpunkten an, die ÖVP räumt Verbesserungspotential ein.
Die Novelle des Hundehaltegesetzes 2021 sieht vor allem einen erschwerten Zugang zu bestimmten Hunderassen und neue Strafbestimmungen für Halter von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential vor. „Da es leider auch in Oberösterreich immer wieder zu gefährlichen Hundebissattacken auf Menschen mit zum Teil sehr schwerwiegenden Folgen kommt, wird durch die vorliegende Novelle eine neue Kategorie „Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial“ geschaffen, an deren Haltung - neben den für alle Hunde geltenden Regelungen - noch besondere Vorschriften geknüpft sind. Bei welchen Hunderassen (oder Kreuzungen) eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren vermutet wird, hat die Landesregierung durch eine Verordnung festzulegen. Auch die Länder Niederösterreich, Vorarlberg und Wien sehen bereits besondere rechtliche Bestimmungen zu den sogenannten „Listenhunden“ vor“, wird im Begutachtungsentwurf der Landesregierung ausgeführt. Laut Landeshauptmann Thomas Stelzer müsse der Schutz der Menschen immer an oberster Stelle stehen, so Stelzer in einer Stellungnahme. Die geplanten Verschärfungen seien zum Schutz der Kinder, Mitbürger, aber auch der Hundehalter und ihrer Vierbeiner selbst. Diese würden ebenfalls in gefährliche Situationen mit Problemhunden geraten.
Neue Bestimmungen im Detail
Im Detail soll das Halten von Hunden dieser Rassen an die Absolvierung einer Hundealltagstauglichkeitsprüfung gebunden werden. Weitere Voraussetzungen sind die Verlässlichkeit des Halters und die Leinen- beziehungsweise Beißkorbpflicht an öffentlichen Orten. Ausschlussgründe für die Haltung der bisher nicht festgelegten Rassen sind zum Beispiel mehrjährige Haftstrafen oder Delikte des Besitzers nach dem Waffengesetz.
200 Hundebisse werden laut Land Oberösterreich pro Jahr angezeigt, oft von Mischlingshunden. Daher soll künftig bereits bei der Meldung des Hundes erkennbar sein, wie gefährlich er vielleicht ist und welche Ausbildungen Besitzer brauchen – verzeichnet in einer Rassenliste. „Wenn ein Hund von einem anderen Bundesland zu uns kommt, der schon auffällig gewesen ist, muss uns das bekannt sein. Das muss funktionieren wie bei einer Nummerntafel. Der Hund ist nie besser wie das Herrl, das hinten dran hängt. Da gibt es Fälle – ein Hund beißt den anderen Hund fast zu Tode, der wird vom Tierarzt zusammengeflickt, es kommt eine Riesen-Rechnung, die Versicherung steigt aber aus, weil die Prämie nicht bezahlt ist. Das kann es nicht sein“, führte Klinger im Tips-Talk aus.
Kritik: „Rasselisten führen nicht zum gewünschten Ergebnis“
Kritikpunkte an der geplanten Novelle äußern unter anderem der Hundetrainer Michael Benezeder aus Naarn im Bezirk Perg, die Hundezüchterin Irene Sommerfeld-Stur und die Tierärztin Esther Schalke.
Sie haben sich in einer Stellungnahme an die Verantwortlichen beim Land OÖ gewandt und appellieren, mit Experten einen „lösungsorientierten und sinnvollen Gesetzesentwurf zu erarbeiten, denn in erster Linie sollte der Schutz und der richtige Umgang mit dem Hund im Vordergrund stehen und nicht eine Gesetzesänderung, die Hundebisse auf Menschen nicht reduzieren wird“.
„Deutschland schafft bereits die Rasselisten in einigen Bundesländern wieder ab, in Dänemark blieb der gewünscht Erfolg aus. Was für ein innovativer und nachhaltiger Ansatz wäre es, ein Gesetz zusammen mit Fachleuten zu erstellen, dass mehr Sicherheit und Kompetenz bei den Hundebesitzern bewirken würde? Aus zahlreichen Studien geht mittlerweile hervor, dass sogenannte Rasselisten keineswegs zu dem gewünschten Ergebnis führen, nämlich der Vermeidung von Verletzungen von Menschen und Tieren durch Hunde“, hält Michael Benezeder fest. Ein Beispiel ist die Studie der Veterinärmedizinischen Universität Wien (2019). Diese besagt, dass die rassespezifische Gefährlichkeit von Hunden aktuell weder wissenschaftlich erwiesen noch durch zuverlässige Bissstatistiken belegt werden kann. Geteilt wird diese Kritik auch von den Grünen Oberösterreich. Der jetzige Entwurf schaffe vermutlich mehr Probleme als er löse. „Dieser Entwurf muss dringend überprüft und verbessert werden. Dafür sind Expertinnen und Experten ebenso einzubeziehen wie die zahlreichen fundierten Stellungnahmen von Organisationen und Privatpersonen“, sagt Gottfried Hirz, Klubobmann der Grünen Oberösterreich. Statt Rasselisten sollte in die Ausbildung und Beratung von Hundehaltern investiert werden. Hunde seien vorwiegend ein Produkt ihrer Umwelt.
Von der geplanten Novelle zum Hundehaltegesetz sind Besitzer von insgesamt 78.000 gemeldeten Hunden betroffen. Bei Mischrassen wird vermutet, dass der Hund bei der Anmeldung anders bezeichnet werden könne, um die Rassenliste und die damit verbundene Ausbildung zu umgehen.
Gesetz könnte noch überarbeitet werden
Weitere Punkte des neuen Gesetzesentwurfs sind unter anderem Festlegungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Meldung eines Hundes und Vereinheitlichungen der Meldepflicht für Versicherungen.
Zum Gesetzesentwurf konnten bis 30. Dezember Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen laut Landesregierung im parlamentarischen Prozess diskutiert und wenn möglich auch eingearbeitet werden. „Wir werden in den kommenden Monaten mit Experten konkrete Maßnahmen erarbeiten und wollen das neue Hundehaltegesetz so rasch als möglich im Landtag beschließen lassen“, sind sich der Landeshauptmann und der Sicherheits- Landesrat einig. Derzeit steht eine Überarbeitung der Novelle im Raum. OÖVP-Klubobmann Christian Dörfel fordert etwa, dass die Ausbildung ein verpflichtendes Rasse-Auswahlgespräch enthält, weil die Entscheidung oft nicht an die persönlichen Lebensumstände angepasst werde. „Wir haben immer gesagt, dass es für uns klar ist, an welcher Seite der Leine wir ansetzen müssen, und das ist die des Halters. Wir möchten daher in einer Überarbeitung des Gesetzes zum Schutz von Mensch und Tier noch intensiver auf das Thema Ausbildung eingehen“. Laut ihm soll das Gesetz bis Anfang März stehen. Der Politiker lädt noch zu weiteren Gesprächsrunden mit Kynologen, Tierzüchtern und der Landesregierung.
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10.01.2021 17:32
Rasselisten sind wissenschaftlich erwiesen unwirksam!
interessiert Politiker nicht nur Populismus und sich wichtig machen mit Anlass Gesetzgebung Das ist einfach und bringt Stimmen! So denken Politiker und Politikerinnen! 4-5 Jahre damit Ma wieder gewählt wird! Pfui Teufel das ist einfach falsch!! #oevp #oevp https://www.vetmeduni.ac.at/de/infoservice/presseinformationen/presseinformationen-2019/hundegesetzgebung-studie-der-vetmeduni-vienna/?fbclid=IwAR0BYOFpAP0LUqtUWAxiZ9SgdU_cphWfUuQFYyRkq8AL9RM6ZRf29jRJihY
09.01.2021 07:20
Rasseliste
Bitte geht nicht den falschen Weg und macht die Rasseliste! Ganz wichtig ist den Besitzern den richtigen Umgang mit den Hunden zu lernen ????