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Landesregierung berät über neue Regelungen für Campieren

Tips Logo Wurzer Katharina, 20.04.2021 12:10

OÖ. Oberösterreich soll wie berichtet neue Regelungen für Campieren bekommen. Das Begutachtungsverfahren für die gesetzlichen Bestimmungen ist bereits abgeschlossen, ab Donnerstag berät der Oö. Landtag dazu.

Ab Sommer soll Oberösterreich neue Regelungen für Campieren haben (Symbolbild). (Foto: Andrey Armyagov/Shutterstock)

„Oberösterreich soll bereits ab dem heurigen Sommer neue Regelungen für das Campieren bekommen. Wir wollen damit gleich drei Ziele erreichen: eine Entrümpelung bei den Landesgesetzen, einen zeitgemäßen Rahmen für neue Trends im Tourismus sowie die Verhinderung von Wildwuchs beim Campieren. Am Donnerstag kommt die Regierungsvorlage in den Landtag, dann können die Beratungen im Landesparlament starten“, erläutert Wirtschafts- und Tourismus-Landesrat Markus Achleitner. Konkret soll das bisherige Oö. Campingplatz-Gesetz ersatzlos gestrichen werden, die Bestimmungen sollen ins oö. Tourismusgesetz wandern.

Mobile Bauwerke sollen künftig aufgestellt werden dürfen

Geplant sind mehrere Neuerungen. So sollen etwa mobile Bauwerke wie Mini-Häuser oder Schlaffässer künftig auf Campingplätzen aufgestellt werden dürfen, allerdings nur auf maximal 20 Prozent der Standplätze und insgesamt auf höchstens 15 Standplätzen. Mittels Widmung soll die Gemeinde die Möglichkeit bekommen festzulegen, auf welchen Plätzen das zulässig ist. Bestehende Campingplatz-Bewilligungen sollen aufrecht bleiben. Wenn ein Betreiber auf seinem Platz auch Schlaffässer oder Mini-Häuser aufstellen möchte, kann um eine neue Bewilligung angesucht werden.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt darauf, Wild-Campieren zu verhindern. Hierzu zählen etwa wildes Campieren an Seen, Bettler-Lager, aber auch Übernachtungen in Autos im städtischen Bereich. Gemeinden sollen ermächtigt werden, für ihr Gemeindegebiet oder Teile davon ein Verbot festzulegen.

Erleichterungen für Festival-Besuchende

Zusätzlich zu den Verschärfungen soll es aber auch Erleichterungen geben. So ist vorgesehen, dass für Besuchende von Festivals und ähnlichen Veranstaltungen Kurzzeit-Campingplätze eingerichtet werden dürfen. Das betrifft maximal zehn Tage pro Jahr. Zur Verfügung stehen muss ein Mindestmaß an sanitären Einrichtungen, wobei aber beispielsweise Anlagen in einem Gasthaus in der Nähe ausreichen. Erleichtert werden sollen zudem Jugendzeltlager oder Kleinstcampingplätze mit maximal 300 Quadratmetern sowie Plätze, die nur von Wohnmobilen benutzt werden dürfen. Hier soll es eine Ausnahme von der bestehenden Bewilligungspflicht geben.

„Die Einschränkungen in der Corona-Krise haben die Sehnsucht nach Bewegung und Erholung in der freien Natur massiv gesteigert. Daher erlebt gerade auch Camping einen gewaltigen Boom, weil die Menschen einfach ‚raus‘ und sich an der frischen Luft aufhalten wollen. Um für diesen Boom auch rechtlich gerüstet zu sein, wollen wir dafür einen zeitgemäßen Rahmen schaffen und durch eine Neufassung der Campingplatz-rechtlichen Bestimmungen, insbesondere auch moderne Formen des Campens in Oberösterreich, ermöglichen“, schließt Achleitner. Die Regelungen sollen ab Sommer gelten.


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