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OÖ. Der vom Bund angekündigte Gehaltsbonus für Beschäftigte in der Pflege im Rahmen der Pflegereform soll in Oberösterreich mit dem Dezember-Gehalt ausbezahlt werden, teilt das Land OÖ mit. Rund 20.500 Personen sind in OÖ umfasst.

 (Foto: Volker Weihbold)
(Foto: Volker Weihbold)

Oberösterreich habe die entsprechenden Grundlagen zur Auszahlung geschaffen, am Montag will die Landesregierung in ihrer Sitzung die letzten Weichen stellen, damit die Auszahlung für 2022 mit der Gehaltsauszahlung im Dezember erfolgen kann, teilen LH-Stellvertreterin Christine Haberlander und Sozial-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer (beide ÖVP) mit.

2.000 Euro brutto (inkl. gesetzlicher Gehaltsnebenkosten) für Vollzeitbeschäftigte werden ausbezahlt, für Teilzeitbeschäftigte gilt der Betrag aliquot. Der Bonus gilt rückwirkend für 2022 und soll auch nächstes Jahr ausbezahlt werden. Die Auszahlung für 2022 erfolgt „im Regelfall“ mit der Gehaltszahlung im Dezember, heißt es.

Rund 20.000 Beschäftigte

Im Gesundheitsbereich sind rund 10.000 Beschäftigte vom Gehaltsbonus umfasst. Im Bereich der Altenpflege ist der Gehaltsbonus für knapp 7.000 Beschäftigte, im Bereich der Behindertenbetreuung für etwa 3.500 vorgesehen.

Folgende Berufsgruppen erhalten laut Land OÖ den Bonus

  • Angehörige des gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege
  • Angehörige der Pflegefachassistenz
  • Angehörige der Pflegeassistenz

nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz – GuKG, BGBl. I Nr. 108/1997

  • Diplom-Sozialbetreuung
  • Fach-Sozialbetreuung
  • Heimhelfer

wenn sie per 1. November 2022 an einer der folgenden Einrichtungen angestellt waren:

  • Krankenanstalten 
  • teilstationäre und stationäre Einrichtungen der Langzeitpflege
  • mobile Betreuungs- und Pflegedienste der Langzeitpflege
  • mobilen, teilstationäre und stationäre Einrichtungen der Behindertenarbeit
  • Kureinrichtungen

Personen, die sich zum Zeitpunkt der Auszahlung in Karenz, Bildungskarenz oder ähnlichem befinden, haben ebenfalls Anspruch, sofern sie im Jahr 2022 mindestens ein Monat im Aktivbezug waren.


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